Neue Betrugsmasche: Polizei warnt vor Betrüger-SMS

Autor: dpa / Redaktion (bw) | Kategorie: Geld und Recht | 21.09.2022

Neue Betrugsmasche: Polizei warnt vor Betrüger-SMS
Foto: Shutterstock / BestForBest

Kriminelle versuchen sich mit einer neuen Masche Zugang zu Online-Konten zu verschaffen. Die Polizei hat eine Warnung vor bestimmten SMS herausgegeben.

Die Polizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche beim Online-Banking per Handy. Es handele sich um eine Variante des sogenannten Smishing, bei dem sich Cyber-Kriminelle vertrauliche Zugangsdaten mit Hilfe von SMS erschleichen. In letzter Zeit hätten nach Aussagen der Poliziei in Düsseldorf vermehrt Opfer der Betrugsmasche Anzeige erstattet. 

Achtung "Smishing": angebliche SMS von Bank

Beim sogenannten Pishing handelt es sich um eine Wortschöpfung aus den englischen Begriffen "SMS" (Short Message Service - also Kurznachrichten) und "Phishing" (Diebstahl von Zugangsdaten über gefälschte Nachrichten oder E-Mails).

Bei der neuen Masche erhalten die Geschädigten eine SMS, die angeblich von ihrem Kreditinstitut, d.h. ihrer Bank oder Sparkasse stammt. Wer dann auf den in der Nachricht eingebetteten Link klickt, wird zumeist auf einem täuschend echt gestalteten Portal zum Aktivieren von pushTAN und zur Eingabe der Bankdaten aufgefordert.

Über dieses Transaktionsverfahren ermöglicht man dann – ohne es zu merken – den Zugriff der Täter auf das eigene Konto. Einem Ehepaar aus dem niederrheinischen Goch war auf diese Weise eine mittlere fünfstellige Summe vom Konto abgebucht worden. 

Die Polizei rät: Links nicht öffnen

Die Polizei rät:

  1. Klicken Sie nicht auf Links oder vorgebliche Rückrufnummern, die Sie per E-Mail, WhatsApp oder SMS bekommen. Auch dann nicht, wenn Ihre Bank scheinbar als Absender angezeigt wird.
  2. Laden Sie keine Daten aus einer Ihnen nicht bekannten Quelle herunter.
  3. Nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu Ihrer Bank oder Sparkasse auf, um die Authenzität der Nachricht zu hinterfragen – und zwar über die sonst üblichen und Ihnen als sicher bekannten Kanäle und Rufnummern.
  4. Wenden Sie sich an die Polizei!

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