Pfandpflicht gilt jetzt auch für Milchflaschen

Autor: Redaktion (bw) | Kategorie: Geld und Recht | 02.01.2024

Neue Pfandregeln ab Januar 2024
Foto: Shutterstock/aleks333

Bislang landeten Einwegkunststoffflaschen mit Milch oder Kakao etwa im gelben Sack, nun müssen Verbraucher sich umgewöhnen: Seit Januar gilt für diese Verpackungen die Pfandpflicht. 

Seit Beginn des neuen Jahres wurde die Pfandregelung auf weitere Produkte ausgedehnt. Betroffen sind vor allem Getränke aus dem Kühlregal. So werden seit Januar 2024 auch bei Milch, Milchmischgetränken und allen trinkbaren Milcherzeugnissen, die in Einweg-Plastikbehältnissen verkauft werden, 25 Cent Pfand fällig, erklärt die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG). Die Regelung gilt für Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter.

Damit werden auch Getränke wie Kefir, Kakaodrinks, Ayran oder Trinkjoghurt in Einweg-Plastikflaschen mit Pfand belegt. Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) sind diese Getränke pfandpflichtig und damit in das bestehende Rücknahme- und Pfandsystem integriert. 

Handel kritisiert hygienische Probleme bei Pfandautomaten

Ziel der erweiterten Pfandpflicht: Künftig sollen keine Getränke in Einweg-Plastikflaschen oder Dosen mehr ohne Pfand verkauft werden. "Damit sollen die Sammlung, Sortierung und Verwertung solcher Verpackungen erhöht und ihre Entsorgung in der Umwelt (sogenanntes Littering) reduziert werden", erklärt das Umweltbundesamt (UBA).

Der Handel sieht die neue Pfandregelung kritisch und weist auf technische und hygienische Schwierigkeiten hin, die es noch zu lösen gelte.

"Durch Restflüssigkeiten in den Milchgebinden entstehen Hygienerisiken, die deutlich über die Verunreinigung infolge aller anderen Getränke hinausgehen und die sich in Kombination potenzieren", so Antje Gerstein, Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit des Handelsverbands Deutschland (HDE). "Da Milchprodukte gerinnen, verbleiben zudem häufig größere Reste in den Gebinden als bei Wasser, Bier oder Säften. Gerade in den Märkten, bei denen die Rücknahmestationen im Eingangsbereich zu finden sind, birgt das Risiken für Verunreinigungen."

Die letzte große Änderung im Pfandsystem gab es übrigens Anfang 2022. Seither müssen Verbraucher für fast alle Getränkedosen und Einweg-Flaschen Pfand bezahlen:

Restbestände ohne Pfand-Logo dürfen abverkauft werden

Restbestände an Einweg-Getränkeflaschen mit Milch und Milchmischgetränken ohne Pfand-Logo dürfen allerdings noch abverkauft werden. "In der Umstellungsphase können im Supermarktregal also Produkte mit und ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen", so Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ein genauer Blick auf die Packungen ist also sinnvoll, um nicht vorschnell 25 Cent in den Müll zu werfen.

Weiterhin ohne Pfand

Von einer entsprechenden Pfandpflicht ausgenommen bleiben weiterhin:

  • Weine, Sekte und Spirituosen in Flaschen,
  • Getränke in Tetrapaks,
  • Schlauch- und Standbeutelverpackungen sowie
  • diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einweg-Flaschen,

so die Verbraucherzentrale. Alle Getränkeverpackungen ohne Pfand gehören in die gelbe Tonne oder den gelben Sack bzw. in den Glascontainer.

Gut zu wissen: Milch-Drinks in nicht wiederverschließbaren Bechern, in Getränkekartons oder Schlauchbeuteln bleiben pfandfrei. Sie gehören in der Regel in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne oder in manchen Kommunen in die Wertstofftonne. Den Verbraucherzentralen zufolge müssen die leeren Verpackungen dafür nicht gespült werden. Löffelrein reiche aus.

Einweg-Getränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose und Pfeil.
Einweg-Getränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose und Pfeil. (Foto: DPG)

Woran erkenne ich pfandpflichtige Einweg-Verpackungen?

Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig ge­kennzeichnet sein. "Die Abfüller kennzeichnen Ein­weg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode). DPG steht für die Deutsche Pfandsystem GmbH", erklärt die Verbraucherzentrale. Das Zeichen bedeutet immer:

  • Es handelt sich um eine pfandpflichtige Einweg-Verpackung.
  • Das Einweg-Pfand beträgt immer 25 Cent.
  • Die Pfanderstattung erfolgt im Handel.

Mehrweg aus der Region ist und bleibt die beste Lösung

ÖKO-TEST rät: Getränke in Mehrwegbehältnissen sind immer die bessere Wahl. Werden sie zudem regional abgefüllt, spart das lange Transportwege.

Mit Material der dpa.

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