Einseitig höhere Strom- und Gaspreise verkündet, fristgerechte Kündigungen nicht anerkannt: Die Energieanbieter Primastrom, Nowenergy und Voxenergy haben bei Verbraucherinnen und Verbrauchern für einigen Ärger gesorgt.
Nach einem außergerichtlichen Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit den Anbietern können Geschädigte aber Geld zurückbekommen und schneller aus Verträgen aussteigen. Voraussetzung ist laut dem Bundesverband allerdings: Betroffene werden bis Ende Dezember dieses Jahres aktiv. Das gibt es dazu zu wissen:
Online-Check bei Verbraucherzentrale
"Die Unternehmen sind den Verbraucherzentralen durch massive Telefonaktionen aufgefallen", sagt Patrick Langer vom Team Sammelklagen des vzbv. Haben auch Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag am Telefon abgeschlossen, können Sie mit einem Check klären, was Sie unter Berufung auf den Vergleich konkret von Ihrem Anbieter verlangen können und das dann entsprechend geltend machen.
Für den Check müssen auf der Verbraucherzentralen-Webseite einige Fragen beantwortet werden. Im Anschluss erhalten Betroffene einen Vorschlag, was in ihrem konkreten Fall zu tun ist. Gehen Sie dazu auf: www.verbraucherzentrale.de/verfahren/primaholding
Primastrom, Voxenergy, Nowenergy: Rückerstattung von Erhöhungen
Doch auch wer seinen Vertrag mit einem der genannten Unternehmen auf anderem Weg geschlossen hat, kann von dem Vergleich profitieren. Diese Kunden können der Verbraucherzentrale per Mail an [email protected] den eigenen Fall schildern und bekommen eine Rückmeldung.
Wichtig für alle Betroffenen: Sie müssen bis zum 31.12.2024 eine Mail an das jeweilige Energieunternehmen schicken. Darin sollte Bezug genommen werden auf den Vergleich zwischen der Verbraucherzentrale und den Anbietern. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dann auch direkt eine Eingangsbestätigung erhalten", sagt Patrick Langer. Das sei mit den Energieanbietern so vereinbart worden.
Die Mühen können sich lohnen. Denn durch den Vergleich werden Preiserhöhungen zum Teil rückgängig gemacht. Zudem gibt es für Widerrufe und Kündigungen nun klare Regelungen und Preise aus Angeboten, die gar keine waren, sind gedeckelt, so der vzbv. Damit liegen die Preise nach dem Vergleich teilweise um mehr als 80 Prozent niedriger als die zuvor berechneten.
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