Privat Krankenversicherte haben oft die Wahl: Entweder reichen sie ihre Arztrechnungen bei der Krankenkasse ein oder sie verzichten auf Erstattung und bekommen dafür im Gegenzug einen Teil ihrer gezahlten Beiträge vom Versicherer zurück. Das hört sich gut an, hat steuerlich aber nachteilige Folgen. Denn erstens verrechnet der Fiskus die Erstattung mit den steuerlich als Sonderausgaben abziehbaren Beiträgen. Zweitens können die selbst getragenen Krankheitskosten auch nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Weil auf eine mögliche Erstattung verzichtet wurde, erkennt das Finanzamt sie nicht an, so mehrere Finanzgerichte, so aus Berlin-Brandenburg (Az. 11 K 11327/16).
Private Krankenversicherung
Beitragsrückerstattung mit Steuernachteil
| Kategorie: Geld und Recht | 31.12.2017