Die Allianz Lebensversicherung darf ärmere Riester-Kunden nicht länger mit einer geringeren Überschussbeteiligung abspeisen als Besserverdienende. Entsprechende Überschussklauseln hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 25. April 2013 (Az. 11 O 231/12) für intransparent und damit unwirksam erklärt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob die Allianz in Berufung gehen wird, ist derzeit nicht bekannt.Geklagt hatten der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg, nachdem sie die Allianz zuvor vergeblich aufgefordert hatten, ihre klassische Riester-Rente in dieser Form nicht mehr zu vertreiben. Aufgeflogen war der sozialpolitische Skandal bei der Allianz Riester-Rente durch unseren Test in der Juniausgabe 2011. Damals mussten wir zu unserer Verwunderung feststellen, dass nur Riester-Verträge mit einem Garantiekapital von mindestens 40.000 Euro an den Risiko- und Kostengewinnen des Versicherers in vollem Umfang beteiligt werden. Dieses Überschusssystem benachteiligt jedoch Geringverdiener und Familien mit Kindern, während kapitalstarke Besserverdiener begünstigt werden. Erkennen kann der Verbraucher das aber kaum. Denn die besonderen Regelungen der Kostenklausel werden nicht einmal in den Verbraucherinformationen oder Versicherungsbedingungen offen ausgewiesen, sondern sind in einer Fußnote im Geschäftsbericht der Allianz Leben versteckt. Das ist nicht nur hochgradig intransparent, sondern widerspricht auch der Zielsetzung der Riester-Rente, deren Förderung eigentlich speziell für Geringverdiener und Familien mit Kindern gemacht wurde. Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband und Gerhard Schick vom Bündnis 90/Die Grünen bemängelten seinerzeit daher auch, dass der Gesetzgeber Verbraucher nicht besser vor einer solchen Ungleichbehandlung bei Riester-Verträgen schützt.
Reaktionen: Allianz Riester-Rente
Landgericht verbietet Benachteiligung ärmerer Sparer
ÖKO-TEST Juni 2013 | | Kategorie: Geld und Recht | 31.05.2013