Über die diversen Versuche der Versicherungsbranche, die mit Kundengeldern erwirtschafteten Überschüsse als Sicherheitsreserve in den Büchern zu halten, statt sie an die Versicherten auszuschütten, hat ÖKO-TEST bereits vor zwei Jahren ausführlich berichtet (ÖKO-TEST-Magazin Februar 2013). Seinerzeit machte ÖKO-TEST auch auf eine Änderung im Versicherungsaufsichtsrecht (VAG) aufmerksam, die auf den ersten Blick harmlos erschien. Doch die geplanten Ausführungsbestimmungen hätten fatale Folgen für die Kunden gehabt. Denn die Branche wollte einen weiteren Großteil der mit Kundenbeiträgen erwirtschafteten Gewinne nicht mehr zeitnah ausschütten. Stattdessen soll das Geld langfristig auf der hohen Kante geparkt werden - und zwar in der neu eingeführten "kollektiven freien Rückstellung für Betragsrückerstattung" - einem Gewinntopf, auf dessen Ausschüttung die Kunden keinen Anspruch haben. Mehr noch: Ein Rückfluss an die Kunden sollte nur zulässig sein, wenn in diesem Topf "mindestens 80 Prozent der Solvabilitätsspanne" verbleiben. Durch diese Regel hätten Bestandskunden, mit deren Beiträgen diese Gewinne erwirtschaftet wurden, praktisch nichts mehr von dem Geld gehabt. Darauf wies ÖKO-TEST ebenso wie der Bund der Versicherten bereits 2012 sowie 2014 in Stellungnahmen für den Finanzausschuss hin. Die heftige Kritik zeigte nunmehr zumindest einen kleinen Erfolg. In der im März verabschiedeten Verordnung wurde die Höchstgrenze von 80 auf 60 Prozent abgesenkt. Das bringt den Kunden momentan zwar auch nicht mehr Überschüsse. Doch langfristig müssen die Gelder wenigstens etwas schneller an die Kunden zurückfließen als ursprünglich geplant. Unterm Strich bringt die kleine Verbesserung den Kunden aber kaum mehr als einen Tropfen auf einem heißen Stein.
Rechnet man alle Eingriffe in bestehende Verträge zusammen, sind es aber nach wie vor überwiegend die Kunden, die zur Kasse gebeten werden. Die Unternehmen verdienen dagegen nach wie vor gut.