Eine Winterlandschaft, durch die eine Straße führt, hat ihren Reiz. Natürlich liegt der Blick bei aller umgebenden Schönheit immer auf dem Verkehrsgeschehen – doch was ist, wenn Verkehrsschilder schneebedeckt sind?
Grundsätzlich gilt: Verkehrszeichen müssen laut ADAC stets so aufgestellt sein, dass sie auf den ersten Blick erkennbar sind – auch während des Vorbeifahrens. Ist ein Zeichen nur leicht verschneit, aber klar erkennbar, bleibt es gültig.
Manche Schilder bleiben schon anhand ihrer Form klar ersichtlich. Das Stoppschild ist ein Beispiel dafür. Dessen Form – achteckig – ist auch bei Schnee problemlos wahrnehmbar.
Tempo 70 oder Tempo 100: Schilder erraten schwer gemacht
Schwieriger wird es bei Schildern, deren Bedeutung nicht allein an der Form zu erkennen ist. Dazu zählen etwa dreieckige Gefahrenhinweise oder runde Verbotszeichen – so auch zum jeweiligen Tempolimit. Sind diese stark verschneit, könne von Autofahrern nicht erwartet werden, dass sie die Schilder noch klar deuten und befolgen können, so der ADAC.
Eine Ausnahme gilt für Ortskundige, die manche Strecken regelmäßig fahren. Der Verkehrsclub nennt ein Beispiel: Wer auf seinem Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich als Entschuldigung für das Tempovergehen nicht darauf berufen, dass das entsprechende Schild zugeschneit gewesen war.
So kommen Sie im Auto sicher durchs Winterwetter
Auch wenn es noch nicht flächendeckend geschneit hat im Land, stehen die Zeichen auf Winter. Autofahren wird dann riskanter – wichtig sind deshalb folgende Tipps.
- Bereifung: Spätestens bis jetzt sollten alle, die auf ihr Auto angewiesen sind, auf Winterreifen gewechselt haben. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen immer zulässige Winterreifen am Auto sein. Seit Oktober 2024 gelten nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als wintertauglich. Solche, die allein nur die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen, sind nicht mehr erlaubt.
- Ausreichende Profiltiefe: Auch das Profil verdient einen Blick: Zwar sind vom Gesetz her nur 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe bei den Reifen gefordert. Doch die Autoclubs raten zur Sicherheit bei Winterreifen zu mindestens vier Millimeter Profiltiefe. Wer gerade keinen Tiefenmesser zur Hand hat: Mit einer Zwei-Euro-Münze können Sie die Profiltiefe abschätzen. Deren silberner Rand misst vier Millimeter. Sieht man den von der Seite noch, wenn man die Münze ins Profil steckt, ist weniger vorhanden, als es sein sollte.
- Technik in Schuss: Das gilt speziell für die Lichtanlage und die Starterbatterie: Macht diese schon vor dem tiefen Wintereinbruch Probleme beim Starten, lässt man sie besser in einer Werkstatt checken und bei Bedarf erneuern.
Wichtig ist im Winter, den Wetterbericht zu hören und das Thermometer im Blick zu behalten: Die Glatteisgefahr steigt bei Temperaturen um den Gefrierpunkt. Ist bekannt, dass Glatteis droht, sollte das Auto nach Möglichkeit besser stehen bleiben.
Fährt man doch, sollte man vor dem Losfahren das Auto komplett von Schnee und Eis befreien – auch auf dem Dach und der Motorhaube. So verhindert man, dass unterwegs Schnee oder Eis verrutscht, die Sicht behindert oder andere gefährdet. Wer sein Auto nicht ausreichend von Schnee befreit, muss mit Geldbußen von 25 Euro rechnen. Ist das Nummernschild verdeckt und nicht zu entziffern, können fünf Euro fällig werden.
Ganz wichtig: Nur ein Guckloch freizukratzen, reicht nicht aus. Sind die Scheiben nicht ausreichend frei und mangelt es so an Rundumsicht, kann es nicht nur ein Verwarngeld von zehn Euro kosten, sondern eben richtig gefährlich werden.
Und der wichtigste Tipp – nicht nur für den Winter: Mit angepasster Geschwindigkeit und ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden fahren.