Strom- und Gaspreise: Große Preisunterschiede in Grundversorgung

Autor: dpa | Kategorie: Geld und Recht | 23.09.2022

Strom- und Gaspreise: Große Preisunterschiede in Grundversorgung
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Bei Strom und Gas waren Grundversorgungstarife für Haushalte früher häufig teurer als Sonderverträge. Jetzt ist es meistens andersrum, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat die aktuellen Preise zum 1. Oktober untersucht und Verblüffendes festgestellt.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bei Grundversorgungstarifen für Strom und Gas aktuell große Preisunterschiede festgestellt. Wie die Verbraucherschutzorganisation am Donnerstag mitteilte, zahlen zum Stichtag 1. Oktober Neukundinnen und Neukunden in der Grundversorgung beim Gas pro Kilowattstunde zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreises. Bei Strom liege die Preisspanne zwischen 27,14 und 79,48 Cent pro Kilowattstunde.

Die Verbraucherschützer äußerten sich verblüfft. "Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Aber so enorme Unterschiede sind dennoch verwunderlich", sagte Energieexperte Udo Sieverding von der VZ NRW laut der Mitteilung. So erhalte ein Beispielhaushalt mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch je nach Grundversorger eine Jahresrechnung von mindestens 1.388 bis maximal 6.440 Euro. Die jährlichen Kosten für Strom variierten bei einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden zwischen 814 bis maximal 2.384 Euro.

Wechsel in Grundversorgung kann lohnen

Ein Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung könne in vielen Fällen sinnvoll sein, riet Sieverding. "Zumal in der Grundversorgung nach neuer Rechtslage bei den Preisen nicht mehr nach Bestands- und Neukund:innen unterschieden werden darf."

Wer in die Grundversorgung wechseln wolle, muss seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und mit seinem örtlichen Grundversorger einen Vertrag abschließen. Das könne auch durch die Entnahme von Energie geschehen, betonte die Verbraucherzentrale.

Dann werde von einem "konkludenten" Vertragsschluss gesprochen. Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Strom- beziehungsweise Gaskunden beliefert. Der Wechsel in den Grundversorgungstarif außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebiets ist nicht möglich.

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