Sturmschäden

Gebäudebesitzer müssen Dach prüfen

| Kategorie: Geld und Recht | 07.04.2018

Sturmschäden

Kann der Besitzer eines Hauses in einer sturmreichen Region nicht nachweisen, dass er Gebäude und Dach mindestens einmal jährlich auf Sturmfestigkeit hat überprüfen lassen, muss er bei Schäden an Nachbargebäuden haften. Das hat das Landgericht Aurich entschieden (Az.: 3 O 1102/16). In dem Fall ging es um ein Haus auf einer Nordseeinsel. Das hatte im Oktober 2016 dem Orkantief Christian zwar standgehalten. Aber durch Ziegel vom Dach waren Schäden am Nachbarhaus von mehr als 10.000 Euro entstanden. Die hatte zwar zunächst die Gebäudeversicherung des Nachbarn übernommen, forderte das Geld aber zurück. Begründung: Das Haus sei nicht ordnungsgemäß gewartet worden. Da der Hausbesitzer eine fachmännische, kostenpflichtige Dachkontrolle nicht nachweisen konnte, entschied das Gericht zugunsten des Versicherers.