ÖKO-TEST begrüßt einen Richterspruch des Landesgerichts München (Az.: 12 O 730/17), nach dem Amazon mit dem Dash-Button gegen gesetzliche Informationspflichten verstößt. Angaben zu Preis und Produkt bekommen Kunden erst nach Drücken des Knopfes per App gesendet. Zu spät, befand das Gericht: Amazon müsse den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung informieren. Auch die Klausel "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen", die Amazon Änderungen der Vertragsbedingungen vorbehält, sei unzulässig. Außerdem fehle ein Hinweis, dass das Drücken des Knopfes eine Zahlungspflicht auslöst. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Verbraucherschutz
Amazons Dash-Button verstößt gegen gesetzliche Informationspflichten
| Kategorie: Geld und Recht | 05.03.2018