Kleinere Änderungen werden die Verbraucher selbst bemerken:
- Supermärkte und Getränkehändler müssen an ihren Getränkeregalen zukünftig Informationstafeln mit der Beschriftung "Mehrweg" und "Einweg" anbringen, um Verbraucher besser zu orientieren als zuvor.
- Für Einweg-Verpackungen, die Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure oder Mischgetränke mit einem Molkeanteil von über 50 Prozent enthalten, werden künftig 25 Cent Pfand fällig.
Deutlich stärker wird aber der (Online-)Handel betroffen sein:
- Online-Händler müssen eigene Versandverpackungen registrieren lassen und dafür Lizenzgebühren zahlen (die sogenannte Registrierungs- und Beteiligungspflicht). Erst dann haben die Händler ein Anrecht darauf, dass ihre Verpackungen auch wieder eingesammelt und verwertet werden. Das gilt auch für sogenannte Umverpackung, in der abgepackte Ware nochmals verpackt wird.
- Eine neugeschaffene Einrichtung – die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister – ist zukünftig dafür zuständig, das System zu kontrollieren. Wer neue Verpackungen auf den Markt bringen will, muss sie dort nach Art und Menge lizenzieren lassen. Das Register der lizenzierten Verpackungen soll öffentlich zugänglich sein. Für Verstöße drohen Bußzahlungen bis zu 200.000 Euro sowie Vertriebsverbote.
Auch die Recyclingbranche erhält strengere Auflagen:
- Recycling-Unternehmen (wie der Grüne Punkt) müssen für umweltfreundliche Verpackungen, die sich einfacher wiederverwerten lassen als andere, ab Januar geringere Gebühren verlangen. Genauere Festlegungen existieren in diesem Punkt jedoch noch nicht.
- Die Recyclingquoten werden 2019 und 2022 angehoben: Für Glas, Altpapier, Eisenmetalle und Aluminium steigen sie bis zum Jahr 2022 auf 90 Prozent, für Getränkekartons auf 80 Prozent und für Kunststoffe je nach Recyclingverfahren auf bis zu 90 Prozent. Für die meisten recycelbaren Materialien steigen die Quoten damit innerhalb von vier Jahren um 20 bis 30 Prozent.
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