Abhilfeklage soll Verbrauchern schneller zu ihrem Recht verhelfen
Die Regierung hat die Einführung einer sogenannten Abhilfeklage auf den Weg gebracht: Das neue juristische Instrument soll es Verbraucherverbänden ermöglichen, gleichartige Ansprüche von mindestens 50 Betroffenen zu bündeln und gemeinsam geltend zu machen. Auf diese Weise sollen zahlreiche Einzelklagen zum gleichen Sachverhalt ersetzt werden.