Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen müssen über einen Leistungsantrag ihrer Versicherten grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Wochen entscheiden. Wird diese gesetzliche Frist überschritten, gilt die beantragte Leistung als genehmigt (fingierte Genehmigung). Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen entschieden (Az. B 1 KR 15/17 und B 1 ...