Ashwagandha: BfR warnt vor möglichen Risiken

Autor: Hannah Pompalla | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 11.09.2024

Nahrungsergänzungsmittel mit Ashwagandha sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit Vorsicht zu genießen. Manche Personengruppen rät das Insitut sogar von der Einnahme ab.
Foto: FotoHelin/Shutterstock

Nahrungsergänzungsmittel mit Ashwagandha liegen im Trend. Die Hersteller bewerben sie mit diversen positiven Effekten. Doch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mahnt zur Vorsicht. Insbesondere Schwangeren, Stillenden, Kindern und Leberkranken rät das Institut von der Einnahme solcher Produkte ab.

Ashwagandha – auch Schlafbeere, indischer Ginseng oder Winterkirsche genannt – ist eine uralte Heilpflanze.  Derzeit gibt es einen regelrechten Hype um das Kraut: Im Internet und im herkömmlichen Handel werden diverse Nahrungsergänzungsmittel mit Zubereitungen von Ashwagandha angeboten.

Die Pulver, Kapseln, Tropfen oder Tees werden von den Herstellern mit vermeintlichen gesundheitlichen Wirkungen beworben, zum Beispiel zur Leistungssteigerung, zum besseren Einschlafen oder gegen Stress.

Doch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mahnt zur Vorsicht: Die versprochenen positiven Wirkungen sind nicht belegt. Mehr noch: Die gesundheitlichen Risiken, die mit der Einnahme dieser Pflanzenzubereitungen verbunden sein können, sind nicht gut untersucht, teilt das Institut mit.

Wer vor allem auf Ashwagandha verzichten sollte 

Nach Ansicht des BfR sollten daher insbesondere Schwangere, Stillende, Kinder sowie Menschen mit einer bestehenden oder früheren Lebererkrankung auf die Einnahme von Ashwagandha-Präparaten verzichten. 

Auch anderen Teilen der Allgemeinbevölkerung rät das Insitut aufgrund mangelnder Daten und Kenntnislücken zur Zurückhaltung bei der Einnahme der Produkte. "In den vorliegenden Studien mit Menschen wurden vor allem mögliche Nutzen von Ashwagandha-Präparaten untersucht, eventuelle unerwünschte Wirkungen wurden dagegen nicht systematisch erfasst", schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Mitteilung.

Mögliche Auswirkungen auf das Immunsystem

Zu den berichteten Akutfolgen gehören laut BfR Beschwerden des Verdauungstraktes wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Hautausschläge.

Darüber hinaus gebe es Hinweise darauf, dass Ashwagandha-Präparate das Immunsystem sowie das endokrine System (Effekte auf den Cortisol- und Blutzuckerspiegel, Schilddrüsen- und Sexualhormone) beeinflussen können. Hinweise gebe es außerdem auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, etwa mit solchen, die den Blutzuckerspiegel (Antidiabetika), den Blutdruck (Blutdrucksenker) und das Immunsystem (Immunsuppressiva) regulieren.

Ashwagandha: Fallberichte über Leberschäden 

Anlass zu besonderer Vorsicht geben Fallberichte über Leberschäden, die möglicherweise mit dem Verzehr von Ashwagandha-haltigen Mitteln in Zusammenhang stehen, heißt es weiter. Allerdings lasse die Datenlage eine abschließende Risikobewertung und präzisere Aussagen derzeit nicht zu.

Auch ein Richtwert für eine gesundheitlich unbedenkliche Aufnahmemenge konnte auf Basis der vorliegenden Datenlage bisher nicht abgeleitet werden, so das BfR. 

"Basierend auf den bisher veröffentlichten Risikobewertungen sowie den international registrierten Fallberichten empfehlen das BfR und andere europäische Behörden, keine Ashwagandha-haltigen Präparate einzunehmen. Da Daten zur Sicherheit von Ashwagandha für Schwangere, Stillende und Kinder fehlen, wird vor allem diesen Bevölkerungsgruppen von der Einnahme entsprechender Präparate abgeraten", fasst die Behörde zusammen. 

Nutzung in der ayurvedischen Medizin

Der Fachname von Ashwagandha lautet Withania somnifera. Die Pflanze kommt weit verbreitet in Afrika, auf der Arabischen Halbinsel und in Asien sowie etwa auch in Spanien und Griechenland vor.

Sie wird traditionell in der ayurvedischen Medizin genutzt, vor allem die Wurzeln oder Zubereitungen davon. Dabei unterscheiden sich die Art und die Gehalte der Inhaltsstoffe bei den in Europa erhältlichen Nahrungsergänzungsmitteln stark, informiert das BfR.

Anders als Arzneimittel – auch solche mit pflanzlichen Wirkstoffen – durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein vergleichbares behördliches Zulassungsverfahren, bevor sie in den Handel gelangen, wie das Bundesinsitut erläutert. Sie würden nicht eigens auf Sicherheit und Verträglichkeit geprüft, dafür seien vielmehr Hersteller, Importeur, Anbieter und Vertreiber verantwortlich.

Mit Material von dpa

Weiterlesen auf oekotest.de: