Beschränkungen für Glyphosat sollen weiter gelten

Autor: Redaktion (lw)/dpa | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 25.04.2024

Beschränkungen für Glyphosat sollen weiter gelten
Foto: Shutterstock/luchschenF

Die deutsche Regierung hat eine Verordnung gebilligt, die die Anwendungsbeschränkungen für den Unkrautvernichter Glyphosat dauerhaft festlegt. Landwirten und Privatpersonen werden darin einige Anwendungen untersagt.

Nach der erneuten EU-Zulassung für den Unkrautvernichter Glyphosat sollen die in Deutschland geltenden Anwendungsbeschränkungen dauerhaft festgeschrieben werden. Das sieht eine Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) vor, die das Kabinett am Mittwoch gebilligt hat. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Untersagt ist laut der Verordnung …

  • der Einsatz in Haus- und Kleingärten sowie
  • in Wasserschutzgebieten.

In der Landwirtschaft bleiben etwa …

  • die Vorsaat- und Nacherntebehandlung auf Äckern und
  • ein flächiger Einsatz auf Wiesen verboten.

Özdemir sagte, es sei wichtig, dass Landwirte Rechts- und Planungssicherheit hätten, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen. Die neue Verordnung lege deshalb fest, wo Glyphosat nicht oder nur in Ausnahmen gespritzt werden dürfe. Um die Landwirtschaft weiterzuentwickeln, würden Innovationen und kein ideologisches Festhalten an einem überholten Wirkstoff gebraucht. Moderner Pflanzenschutz nutze Glyphosat nur als letztes Mittel, wie es die gute fachliche Praxis auch vorsehe.

Die Verordnung soll eine bisherige Eilverordnung ablösen. Diese hatte auch ein eigentlich zum 1. Januar 2024 greifendes nationales Glyphosat-Verbot aufgehoben, das mit der erneuerten EU-Zulassung rechtlich keinen Bestand mehr gehabt hätte. Auch sonst auslaufende Beschränkungen wurden damit zunächst übergangsweise fortgeschrieben. 

Die EU-Kommission hatte die Zulassung um zehn Jahre bis 2033 verlängert. Die Behörde traf die Entscheidung, nachdem es unter den EU-Staaten keine Mehrheit dafür oder dagegen gab. Deutschland hatte sich enthalten.

Glyphosat ist umstritten 

Streit gibt es unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren Bereichen hingewiesen.

ÖKO-TEST stößt bei der Untersuchung von Lebensmitteln immer wieder auf Glyphosatrückstände – zuletzt ganz aktuell im Test Cornflakes. "Wir sehen diese Belastung von Lebensmitteln mit Glyphosat seit vielen Jahren. So lange es kein umfassendes Verbot gibt – und diese Chance hat die EU erst vor Kurzem vertan – wird sich daran auch nichts ändern. Die deutschen Einschränkungen bleiben da deutlich hinter dem zurück, was wir uns für den Schutz der Umwelt und für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhofft haben", sagt Katja Tölle, stellvertretende Chefredakteurin von ÖKO-TEST.

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