Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten sollen nach jahrelangen Verzögerungen in den breiten Alltagseinsatz kommen. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Darin heißt es konkret:
- Demnach sollen E-Rezepte Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden.
- Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab.
Ermöglicht werden soll künftig auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung.
Elektronische Akte wird 2025 Standard
Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem Quantensprung, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Bisher seien wichtige Daten verteilt auf die Server von Praxen und Krankenhäusern, wo Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. "Das darf nicht weiter so sein." Die Neuregelungen hätten einen ganz konkreten Nutzen für die Patienten. Für Ärztinnen und Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser.
"Das schafft endlich Faxgeräte und Aktenordner ab und stärkt Patientenautonomie wie auch Patientenrechte", hatte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen zuvor gesagt und von einem "längst überfälligen Update" für die Digitalisierung des Gesundheitswesens gesprochen. Damit könnten nicht nur alle behandelnden Berufe relevante Informationen an einem Ort sehen, sondern erstmals auch die Patienten selbst.
Das soll die neue E-Akte können
Dem Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Ziel ist eine Nutzerzahl von 80 Prozent der Versicherten bis 2025.
- Die Akte soll ein persönlicher medizinischer Datenspeicher sein und Patienten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten.
- Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen.
- Dank gebündelter Daten sollen beispielsweise Wechselwirkungen von Medikamenten und Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.
- Was Ärzte einstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein; folgen sollen unter anderem Laborbefunde.
- Bei Kassenwechsel soll man die Daten mitnehmen können.
Als wählbares Angebot war die E-Akte schon 2021 eingeführt worden, wurde aber bisher kaum genutzt - etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten hat überhaupt eine. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, mahnte, die E-Akte müsse zukünftig nutzerfreundlicher werden. So müsse das Einloggen vereinfacht werden. "Wie Patienten es von anderen Apps gewohnt sind, muss die Identifikation auch in der Akte per Gesichts-Scan oder Fingerabdruck möglich sein", so Baas. Für Ärzte müsse die Akte schnell und komfortabel zu befüllen sein.
Das wird sich beim E-Rezept ändern
Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen. Doch ein Start in größerem Stil verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen. Inzwischen gibt es einen einfacheren Einlöseweg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte in ein Lesegerät steckt.
Per Gesetz soll es nun ab 1. Januar 2024 für Ärzte verpflichtend werden, Rezepte elektronisch auszustellen.
Eigentlich bestand die Pflicht auch schon ab Anfang 2022. Die Praxen sollten sich nun aber umstellen, denn zuletzt waren nicht überall die Voraussetzungen dafür da. Dazu gehört ein Verbindungsgerät für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die E-Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert und beim Einstecken der Kassenkarte wird die Apotheke autorisiert, sie von dort abzurufen. Künftig soll die E-Rezept-App auch in Kassen-Apps integriert werden.
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