- Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, die Höchstgrenze von 800 Quadratmetern entfällt.
- In Kliniken, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen gelockert.
- Das Training im Breiten- und Freizeitsport soll an der frischen Luft wieder erlaubt sein.
Die Corona-Pandemie beherrscht weiterhin die internationalen Schlagzeilen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in Deutschland zurzeit glücklicherweise rückläufig, mehr und mehr Corona-Beschränkungen werden deshalb außer Kraft gesetzt. Bund und Länder haben sich nun auf ein gemeinsames Vorgehen bei den Lockerungen geeinigt: Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland für sich. Die Länder tragen somit die Verantwortungen für die weiteren Lockerungen.
Corona-Krise: Diese Regelungen sind neu
Friseure und Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten sowie Zoos und botanische Gärten dürfen wieder öffnen. Allerdings gelten strenge Hygieneauflagen und eine Steuerung des Zutritts. Hier erfahren Sie, welche Regeln beim Frisörbesuch gelten.
Auch Spielplätze dürfen wieder öffnen. Die Entscheidung, ob ein Spielplatz wieder geöffnet wird, liegt dabei bei den Ländern.
In Kirchen, Moscheen und Synagogen dürfen wieder Gottesdienste und Veranstaltungen stattfinden.
Alle Läden dürfen wieder öffnen – die Beschränkung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ist damit aufgehoben. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich stattdessen auf Vorgaben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal. Diese orientieren sich an der Verkaufsgröße.
Auch Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt - mit Hygieneauflagen. Der Abstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden und der Sport kontaktfrei möglich sein.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen so gering, dass das Land noch vor Pfingsten wieder Urlaubsreisen erlauben will. Ab 9. Mai sollen die Gaststätten langsam wieder öffnen – unter strikten Hygieneauflagen und zunächst nur für Einheimische. Am 18. Mai sollen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen wieder geöffnet werden dürfen.
Kita-Notbetreuung wird erweitert
Die Kitas sind derzeit bis auf eine Notbetreuung bundesweit geschlossen. Am Mittwoch haben Bund und Länder über die Kita-Öffnungen beraten: Ab dem 11. Mai kann demnach eine sogenannte erweiterte Notbetreuung eingeführt werden.
So sollen etwa Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf wieder in die Kita gehen dürfen; ebenso Kinder, die in beengten Wohnverhältnissen ohne eigenes Kinderzimmer leben, sowie Kinder, die vor dem Übertritt in die Vorschule oder Schule stehen. Die Details hierzu regeln die einzelnen Bundesländer.
Schulen öffnen in einigen Ländern wieder
Der Schulbetrieb wird wieder aufgenommen. Vorrangig sollen diejenigen Schüler zurück in die Schule gehen, die nächstes Jahr einen Abschluss machen oder vor dem Übertritt von der Grundschule in eine weiterführende Schule stehen. Bis zu den Sommerferien sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht in der Schule erhalten.
Nach Meinung der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken werde normaler Unterricht jedoch auch im neuen Schuljahr "vorerst undenkbar" sein. Lesen Sie auch unsere Tipps zum Homeschooling während Corona.
Generelle Kontaktbeschränkungen
Um die Infektionsketten mit dem Coronavirus weiterhin einzudämmen, werden die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen bis 05. Juni verlängert. In der Öffentlichkeit durften Sie sich bislang alleine, mit den Personen Ihres Haushalts oder mit maximal einer Person aufhalten, die nicht zu Ihrem Haushalt gehört.
Neu ist nun, dass sich zukünftig auch mehrere Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen, z.B. zwei Paare oder zwei Familien. Dabei gilt es weiterhin, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Auch in Pflegeheimen darf eine Person – unter Hygieneauflagen – wieder einen Angehörigen besuchen.
Einzelne Bundesländer hatten hierzu bereits Lockerungen beschlossen. In Sachsen-Anhalt dürfen ab dieser Woche beispielsweise wieder fünf Menschen zusammen unterwegs sein.
Maskenpflicht in allen Bundesländern
In allen 16 Bundesländern gilt die Maskenpflicht, die das Tragen eines Mundschutzes, vor allem im ÖPNV und beim Einkaufen, verbindlich macht. Die Regelungen und Startzeitpunkte unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Einen Mundschutz mit Gummiband können Sie einfach selber basteln. Einmalhandschuhe beim Einkaufen sind dagegen nicht zu empfehlen. Lesen Sie auch, wie Sie dem Coronavirus weiterhin am besten vorbeugen.
Außerdem haben wir für Sie zusammengestellt, wo Sie Schutzmasken kaufen können – und warum Staubsaugerbeutel auf keinen Fall als Maske geeignet sind: Maskenpflicht: Wo kann ich eine Maske kaufen?
Großveranstaltungen: frühestens im Herbst wieder
Großveranstaltungen sind bis mindestens 31. August nicht gestattet. Dazu zählen Konzerte, Musikfestivals und Messen. Die 1. und 2. Fußballbundesliga könnte bereits ab Mitte Mai fortgesetzt werden – allerdings nur in Form von Geisterspielen.
Diese Beschränkungen gelten wegen Corona weiterhin
- In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
- Die Gastronomie bleibt vorerst geschlossen, die Länder sollen hierzu individuell entscheiden, wann Restaurants wieder öffnen dürfen. Bayern hatte bereits am Dienstag eine schrittweise Öffnung beschlossen. Am 18. Mai dürfen Restaurants dort ihren Außenbereich, also z.B. Biergärten, wieder öffnen. Lieferservice und die Abholung von Speisen sind weiterhin bundesweit erlaubt.
- Der Weg zur Arbeit oder Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche sowie die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen sind weiterhin erlaubt. Ebenso erlaubt sind Hilfe für andere, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.
- Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind dagegen weiterhin verboten. Wer dieses Verbot nicht einhält, muss mit Sanktionen wie einem Bußgeld rechnen.
- Von private Reisen ins Ausland ist weiter abzusehen. Die Bundesregierung rät auch von Reisen innerhalb Deutschlands ab.
Arbeitsschutzstandards während der Corona-Krise
Laut Bundesregierung ist es in allen Betrieben wichtig, wirksame Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften für Arbeitnehmer und Kunden einzuhalten. Arbeitgeber hätten eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter und sollten deshalb nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden. Deshalb sollen Unternehmen ihren Mitarbeitern nach Möglichkeit weiterhin die Arbeit im Homeoffice gestatten.
Wertgutscheine für Bahncard-Inhaber
Inhaber einer Bahncard 25 oder Bahncard 50 bzw. einer entsprechenden Probe-Bahncard, die ihre Karte aufgrund der Corona-Krise nicht wie gewohnt benutzen können, erhalten einen Reisegutschein. Das gilt für alle Bahncards, die bis einschließlich 13. März 2020 gekauft wurden. Um die Wertgutscheine zu erhalten, ist eine Registrierung unter bahn.de/bahncard-kulanz erforderlich.
Besitzer einer Bahncard 100 oder Probe-Bahncard 100 sollen sich laut Bahn an ihren Kundenservice wenden.
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