Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben wegen der andauernden Corona-Krise weiterhin auch telefonisch ohne Praxisbesuch möglich. Die Sonderregelung wird nochmals bis 31. Mai 2022 verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken nun beschloss. Da in Arztpraxen viele Menschen mit unterschiedlichen medizinischen Problemen aufeinandertreffen, soll die Sonderregelung unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken. Auch die Mitarbeitenden vor Ort sollen dadurch geschützt werden.
Auch Verlängerung der Krankschreibung telefonisch möglich
Krankschreibungen per Telefon sind damit weiterhin für bis zu sieben Tage möglich. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch "eingehende telefonische Befragung" persönlich vom gesundheitlichen Zustand ihrer Patienten überzeugen und prüfen, ob nicht doch eine körperliche Untersuchung in der Praxis notwendig ist.
Die Krankschreibung kann zudem per Telefon einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Die bisherige Sonderregelung lief bis Ende März.
Unabhängig von dieser Sonderregelung können Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten. Lesen Sie dazu auch: Krankschreibung per Videosprechstunde wird flexibler
Bei Corona-Verdacht: Telefonisch ärztlichen Rat einholen!
Haben Sie COVID-19-Symptome wie trockenen Husten oder Fieber, hatten Sie Kontakt zu COVID-19-Patienten oder haben Sie unklare Symptome, dann gilt: Nehmen Sie vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis auf, um das weitere Vorgehen zu klären. Außerdem erklären wir Ihnen, was Sie tun sollten, wenn der Corona-Schnelltest positiv ist.
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