Krankschreibung per Telefon weiterhin möglich

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 29.04.2020

Die telefonische Krankschreibung bei einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege ist ab sofort wieder möglich.
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Arbeitnehmer können sich weiterhin telefonisch krankschreiben lassen, vorerst bis zum 18. Mai. Der Verband der Hausärzte hatte sich für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung eingesetzt.

Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden können sich weiterhin telefonisch krankschreiben lassen – ohne die Arztpraxis besuchen zu müssen. Die Regelung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zum 18. Mai 2020 verlängert.

Die Ausnahmeregelung hat das Ziel, Arztpraxen zu entlasten und das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus zu verringern. 

AU-Bescheinigungen gibt es nun doch ohne Arztbesuch
AU-Bescheinigungen gibt es nun doch ohne Arztbesuch (Foto: goodluz/Shutterstock)

Die Dauer der Krankschreibung per Telefon ist bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen möglich. Bei Fortdauer der Erkrankung kann sie einmal verlängert werden.

Auch Eltern, die wegen einer Erkrankung ihres Kindes eine ärztliche Bescheinigung benötigen, können sich diese  telefonisch ausstellen lassen, und müssen nicht extra in die Arztpraxis kommen.

Hausärzte für Verlängerung der Ausnahmeregelung

Hausärzte hatten eine Verlängerung der Ausnahmeregelung, die sonst zum 4. Mai ausgelaufen wäre, gefordert: "Wenn nun die Patienten mit Beschwerden der oberen Atemwege wieder in die Praxen kommen, um sich krankschreiben zu lassen, besteht die Gefahr, dass gerade die älteren, multimorbiden Patienten es vermeiden, in die Praxen zu kommen". Bei einer Unterversorgung könnte sich der Gesundheitszustand der Patienten verschlechtern.

Vorsorge- und Impftermine nicht vernachlässigen

Selbstverständlich sollten alle wichtigen Vorsorge- und Impftermine wahrgenommen werden.

Zum Weiterlesen: U2 bis U5: Vorsorgeuntersuchungen auch in Corona-Zeiten wahrnehmen

Unbedingt vor dem Arztbesuch in der Praxis anrufen

Weiterhin gilt: Wer die typischen Symptome einer Covid-19-Erkrankung hat oder wer direkten Kontakt zu einem Covid-19-Patienten hatte, sollte nicht unmittelbar in die Praxis gehen, sondern das weitere Vorgehen telefonisch klären. Diese Regelung gilt auch bei unklaren Symptomen.

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