Anbieter von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln dürfen weiterhin ohne Einschränkung mit einem gesundheitlichen Nutzen werben. Der Europäische Gerichtshof hat eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission abgewiesen, die diese aufforderte, endlich eine Liste zulässiger gesundheitsbezogener Werbeaussagen für die sogenannten Botanicals zu erstellen. Die EU stellte die wissenschaftliche Überprüfung solcher Angaben zu pflanzlichen Stoffen, wie etwa Cranberry, Ginkgo und Ginseng, 2010 wegen häufig fehlender Belege zurück. Für Vitamine und Spurenelemente in Nahrungsergänzungsmitteln gilt hingegen seit 2007 eine Positivliste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims). Geklagt hatten Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln, die deren Wirksamkeit mit Studien belegen müssen.
Nahrungsergänzungsmittel
Fragwürdige Werbung für Ginkgo & Co.: EU untätig
| Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 19.01.2018