Am Donnerstag haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer ein neues Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Das Ziel: mehr bundesweit einheitliche Regelungen.
Das sind die neuen Corona-Beschlüsse
"Für die Ausbreitung des Virus haben sich Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und urlaubsbedingte Mobilität als besonders günstig erwiesen", so die Bundeskanzlerin. Bund und Länder haben sich deshalb auf folgende Neuregelungen geeinigt:
Corona-Tests und Quarantänen für Reiserückkehrer
Derzeit gilt: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests sind kostenlos, auch Reisenende aus Nichtrisikogebieten können sich testen lassen. Mehr dazu: Pflichttests für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten
Das soll sich ab 15. September ändern. Die Testpflicht für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten bleibt zwar bestehen, die kostenlosen Tests für Reiserückkehrer aus Nichtrisikogebieten entfallen dagegen. Als Grund nannte die Bundesregierung, dass die Quote an positiven Tests bei Rückkehrern aus Nichtrisikogebieten außerordentlich gering war.
Weiterhin gilt: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne. Ab 1. Oktober kann die Quarantäne dann nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen Coronatest-Ergebnis aufgehoben werden.
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer betonten, dass Bundesbürger möglichst auf nicht notwendige Urlaubsreisen in Risikogebiete verzichten sollten. Bund und Länder streben in diesem Zusammenhang auch eine kurzfristige Rechtsänderung an - mit dem Ziel, dass bundesweit keine Entschädigung für den Einkommensausfall gewährt wird, "wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird," so heißt es im Beschluss.
Großveranstaltungen bleiben untersagt
Großveranstaltungen sind bis Ende des Jahres verboten. Das Verbot wurde bis mindestens 31. Dezember verlängert. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte Oktober klären, ob Besuche bei Sportveranstaltungen mit einen Hygienkonzept und ausreichend Abstand möglich werden können. Private Feiern sollen möglichst eingegerenzt werden und der Abstand eingehalten werden.
Bußgeld für Maskenverweigerer
Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, soll künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro bezahlen. Einzige Ausnahme ist Sachsen-Anhalt: Dort wird kein Bußgeld gegen Maskenverweigerer verhängt. In einigen Bundesländern ist das Masken-Bußgeld dagegen deutlich höher als die angegebenen 50 Euro. Bayern hatte das Bußgeld zuletzt sogar auf 250 Euro erhöht.
Weiterhin verpflichtend: Mindestabstand, Hygieneregeln und Alltagsmasken
Darüber hinaus gelten weiterhin die bisherigen Regeln für den Mindestabstand von 1,5 Metern, die bekannten Hygieneregeln und das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen wie Bus und Bahn sowie in Geschäften, Drogerien oder Restaurants.
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