- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine chemische Stoffgruppe, die mehr als 10.000 verschiedene Verbindungen umfassen.
- PAK sind zum Beispiel in Zigarettenrauch, Spielzeug und Schuhen aus Kunststoff, aber auch in Lebensmitteln wie gegrilltem oder geräuchertem Fleisch und Fisch enthalten.
- Einige dieser Verbindungen gelten als krebserregend, viele reichern sich in der Umwelt an. Dort bauen sie sich nur schwer wieder ab.
Sie stecken in Kinderspielzeug oder Gummistiefeln, in Heizöl, oder in Lebensmitteln wie geräuchertem Fisch und gegrilltem Fleisch. Zudem sind sie fast überall in Böden und Gewässern nachweisbar. Die Rede ist von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK.
Hinter dem Begriff versteckt sich eine chemische Stoffgruppe von etwa 10.000 verschiedenen Verbindungen. Einige dieser Verbindungen gelten als krebserregend, viele von ihnen reichern sich in der Umwelt an, wo sie sich nur schlecht oder gar nicht wieder abbauen.
Was sind PAK?
Aber wie entstehen PAK und wie kann man sich vor ihnen schützen? Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen bei der unvollständigen Verbrennung organischer Materialien, wie Holz, Kohle, Heizöl, Kraftstoff oder Tabak. Über Fahrzeug- und Industrieabgase, Kamine und Öfen, Zigarettenrauch, aber auch Naturereignisse wie Waldbrände, gelangen sie in die Umwelt. Dort setzen sie sich in Böden, Gewässern und der Luft ab. Von dort nehmen Menschen die Stoffe über die Atemluft, Kontakt mit der Haut, aber auch durch Nahrung und Trinkwasser auf.
Darüber hinaus entstehen PAK beim gemütlichen Grillabend, wenn fetthaltiges Fleisch oder gegrilltes Gemüse in Kontakt mit Rauch gerät, zum Beispiel wenn Fett oder ölhaltige Marinade in die Glut tropft. Auch geräucherter Fisch oder Wurstware enthält häufig polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Sicherheit fand solche Stoffe 2017 bei Lebensmittelanalysen auch in getrockneten Gewürzen, darunter Oregano, schwarzer Pfeffer und Paprikapulver.
PAK: Wo steckt es noch drin?
Eine weitere Aufnahmequelle von PAK sind Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, wie zum Beispiel Sportgeräte oder Kinderspielzeug. Sie können diese Stoffe enthalten, wenn für die Herstellung sogenannte Weichmacher- oder Teeröle verwendet werden. Diese Weichmacheröle entstehen als Beiprodukte der Kohle- oder Erdöldestillation und machen Kunststoffe, wie ihr Name besagt, weich und biegsam. Sie stecken unter anderem in Fahrrad- und Werkzeuggriffen, Badelatschen, etc. Menschen nehmen PAK aus diesen Gegenständen vor allem über den Hautkontakt auf.
Auch ÖKO-TEST stößt in Tests immer wieder auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Hier eine Übersicht:
- Puppen: Zweimal stießen wir im Test auf die PAK-Verbindung Naphthalin. In einer Puppe bewerten wir die Gehalte als erhöht.
- Gummistiefel für Kinder im Test: In zwei Paar Gummistiefeln fand das beauftragte Labor auf Naphthalin.
- Kurkuma: In einem Gewürzprodukt lagen die Werte deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten für getrocknete Gewürze. Der Hersteller rief das Produkt zurück.
- Beißringe: Drei von ingesamt 20 getesteten Beißringen enthielten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in aus unserer Sicht auffälligen Gehalten.
- Fitnessgeräte für zu Hause: Im Test von 20 verschiedenen Fitnessgeräten, darunter Gymnastikbänder, Hanteln, Medizin- und Gymnastikbälle sowie Handtrainer, fielen vor allem die Medizin- und Gymnastikbälle negativ auf. In allen fünf getesteten Produkten steckten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
- Wachsmalstifte: In drei Marken enthielten die schwarzen Wachsmalstifte PAK. Diese können mit den schwarzen Pigmenten in das Produkt gelangt sein.
Gibt es Grenzwerte für PAK?
Die gesundheits- und umweltgefährdenen Eigenschaften und das allgegenwärtige Vorkommen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. So verabschiedete die Europäische Union 2006 zum Beispiel die REACH-Verordnung, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU regelt.
Teil dieser Verordnung ist auch die Handhabung von polyzklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Laut der Verordnung ist die Abgabe krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, auch als CMR-Stoffe bekannt, an den Endverbraucher generell untersagt. Unter diese Regelung fallen damit auch acht PAK, die als CMR-Stoffe klassifiziert sind. Dabei handelt es sich um die folgenden Verbindungen:
- Benzo(a)anthracen
- Benzo(a)pyren
- Benzo(e)pyren
- Benzo(b)fluoranthen
- Benzo(j)fluoranthen
- Benzo(k)fluoranthen
- Chrysen
- Dibenzo(a,h)anthracen
Seit dem 27. Dezember 2015 gelten im Rahmen einer Ergänzung der REACH-Verordnung zudem EU-weit neue Grenzwerte für diese acht polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei sogenannten Gebrauchtsgegenständen.
Alltagsprodukte, die Gummi- oder Kunststoffteile enthalten, dürfen seitdem nur noch Konzentrationen von bis zu 1 mg/kg PAK enthalten. Noch strenger werden Produkte für Säuglinge und Kleinkinder bewertet. Hier liegt der zulässige Höchstwert bei 0,5 mg/kg. Diese Beschränkungen gelten auch für importierte Artikel.
Darüber hinaus ist auch die Verwendung der als CMR-Stoffe klassifizierten PAK in Kosmetika verboten. Dies ist in der EU-Verordnung über kosmetische Mittel von 2009 geregelt.
PAK-Grenzwerte in Lebensmitteln
Auch für bestimmte Lebensmittelgruppen und für unser Trinkwasser gibt es gesetzlich festgelegte Höchstgehalte an PAK. Welche Höchstwerte für Lebensmittel gelten, ist zum Beispiel in der "EU-Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln" festgehalten. In ihrer neuesten Ergänzung aus April 2023 liegen diese Grenzen zwischen einem Mikrogramm pro Kilogramm für Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Getreidebeikost und 10 Mikrogramm pro Kilogramm für getrocknete Kräuter und Gewürze.
Darüber hinaus gelten Höchstwerte für Bananenchips, Getränkepulver, Kakaobohnen und daraus hergestellte Erzeugnisse, geräucherte Fleisch- und Fischerzeugnisse, Öle und Fette sowie Nahrungsergänzungsmittel.
Wie viel poylzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Trinkwasser enthalten sein dürfen, regelt zusätzlich die Trinkwasserverordnung. Laut dieser liegt der zulässige Höchstwert bei 10 Nanogramm Benzo(a)pyren pro Liter.
Was meint ÖKO-TEST
Aufgrund ihrer allgegenwärtigen Verbreitung und ihrer potenziellen Gesundheitsrisiken, wertet ÖKO-TEST PAK bereits seit Jahren in Produkt-Tests ab.
Dr. Jürgen Steinert, stellvertretender Chefredakteur bei ÖKO-TEST, erkärt: "PAK sind heutzutage praktisch allgegenwärtig. Um so wichtiger ist es, dass Produzenten bei der Herstellung ihrer Produkte auf möglichst unbelastete Rohstoffe achten bzw. ihre Verfahren so führen, dass nach Möglichkeit keine oder nur unvermeidbar geringe Mengen PAK dabei entstehen. Aber auch wir Verbraucher können einiges tun, um nicht unnötig mit PAK in Kontakt zu kommen: zu allererst nicht rauchen, dann geräucherte Lebensmittel meiden und außerdem schonend grillen."
Wie kann man sich im Alltag gegen PAK schützen?
Halten wir noch einmal fest: PAK stecken in vielen verschiedenen Alltagsprodukten, können aber auch in unserem Essen und Trinken vorkommen. Das Problem: Vor allem in Alltagsgegenständen, wie Werkzeugen, Fahrradgriffen oder Kinderspielzeug sind polyzyklische aromatische Verbindungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu erkennen.
Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann "ein starker, penetranter, auffälliger und unangenehmer Geruch" in solchen Gegenständen potenziell auf eine hohe PAK-Konzentration hinweisen, so dass solche Produkte, wenn möglich, gemieden oder zurückgegeben werden sollten.
Eine wichtige Orientierungshilfe ist zudem das freiwillige Gütesiegel "Geprüfte Sicherheit" (GS-Siegel). Produkte aus Gummi oder Kunststoff, die dieses Siegel tragen, wurden auf 18 verschiedene PAK untersucht. Diese dürfen in ihrer Gesamtsumme den Gehalt von 50 mg/kg nicht überschreiten.
Darüber hinaus empfiehlt das BVL sich regelmäßig über die gemeinsam mit den Bundesländern gepflegte Website www.lebensmittelwarnung.de zu informieren. Dort werden aktuelle Warnungen und Rückrufe von Lebensmitteln, Verbraucherprodukten und kosmetischen Mitteln mit einem erhöhten Gehalt an unerwünschten Inhaltsstoffen, zu denen auch PAK zählen, veröffentlicht.
PAK vermeiden beim Grillen: So geht`s
Einfacher ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen, die Aufnahme von PAK beim heimischen Grillabend zu vermeiden. Mit den folgenden Tipps kann das klappen:
- Stark verrußtes, oder verbranntes Grillgut nicht mehr verzehren. Wer keine Lebensmittel verschwenden möchte, kann versuchen schwarze Stellen abzuschneiden.
- Eine Grillschale verwenden. Diese verhindert, dass Marinade, Fette oder Öl in die Glut tropfen und so für eine starke Rauchentwicklung sorgen.
- Grillfleisch & Co. nicht mit Bier ablöschen. Auch das kann die Rauchentwicklung verstärken, wobei sich potenziell PAK ans Grillgut anheften können.
- Wenn möglich den Holzkohlegrill durch einen Elektrogrill ersetzen.
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