Hat jemand Symptome, ist der Fall völlig klar: Er geht zum Arzt, bekommt eine Krankschreibung und kann dann zuhause bleiben. Aber was gilt eigentlich, wenn der Corona-Test positiv ist, sich jedoch keine Symptome zeigen? Müssen Beschäftigte dann zuhause bleiben oder zur Arbeit erscheinen?
Dilemma mit unsicherer Rechtslage
"Durch einen positiven Test ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Und wer nicht krank geschrieben ist, muss eigentlich arbeiten. Daher ist der Arbeitnehmer hier in einer schwierigen Situation", sagt Rechtsanwalt Alexander Bredereck gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Denn: "Bleibt der Arbeitnehmer ohne Krankschreibung einfach zuhause, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung und sogar eine Kündigung riskieren, weil er nicht zur Arbeit erschienen ist", warnt Bredereck.
Geht jemand aber trotz des positiven Testergebnisses in die Arbeit, gefährdet er unter Umständen seine Kolleginnen und Kollegen – da sie sich anstecken können. Arbeitsrechtlich sei der Arbeitnehmer in der Regel sogar verpflichtet, den Arbeitgeber auf die Infektion hinzuweisen.
Das Problem: "Derzeit gibt es dazu keine gesetzlichen Vorgaben, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen", sagt Bredereck. Denn im Februar 2023 endete die Arbeitsschutzverordnung zu Corona. Seitdem wurde die Pflicht zum betrieblichen Infektionsschutz von Empfehlungen des Arbeitsministeriums abgelöst.
Arbeitgeber können diese Empfehlungen bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – sowohl bei Corona, als auch bei Grippe. Denn Infektionsausbrüche sind regional weiterhin möglich.
Demnach gilt: Liegt ein hohes Infektionsgeschehen vor, empfiehlt das Arbeitsministerium, zusätzlich zu den üblichen Hygienemaßnahmen Personenkontakte zu reduzieren und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu schützen. Das spricht dafür, dass Arbeitnehmer in dieser Situation andere Mitarbeiter nicht gefährden sollten.
Gespräch kann Klarheit bringen
Um das Dilemma zu lösen und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Bredereck Arbeitnehmern: "Gehen Sie kein unnötiges Risiko oder Ärger mit dem Chef ein. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, was Sie tun sollen."
Die Betriebe müssen nach wie vor ein Hygieneschutzkonzept haben. Es lohnt sich also, wenn Arbeitnehmer sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Alternativ könnte man auch überlegen, zu seinem Hausarzt zu gehen und nach einer Krankschreibung zu fragen. "Dann muss der Arzt entscheiden, was sinnvoll ist. Und der Arbeitnehmer ist auf der sicheren Seite", erklärt Bredereck.
Vermutlich ist es die eleganteste Lösung, wenn Arbeitnehmer in so einem Fall ihren Chef informieren und einfach im Home Office arbeiten – soweit dies möglich ist.
Und was tun bei Symptomen?
Eine Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt: "Unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger wird bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten empfohlen, für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden."
Wichtig ist vor allem: Vermeiden Sie den Kontakt zu älteren Personen und Personen mit Vorerkrankungen, die bei Atemwegserkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen.