Die Juni-Ausgabe des "Benjamin Blümchen"-Magazins wird vorsorglich zurückgerufen. Die Heftzugabe – ein Pfeil- und Bogen-Set – birgt ein mögliches Sicherheitsproblem.
Beim Ritterbogen mit drei Pfeilen könnten sich "die Saugnäpfe der Pfeile unter Umständen bei geringerem Zug lösen, als dies von der Europäischen Spielzeugnorm vorgegeben wird", informiert der Verlag, die Blue Ocean AG. Dadurch seien die Teile als verschluckbare Kleinteile einzustufen.
Rückruf von "Benjamin Blümchen"-Magazin
Dieses Heft ist betroffen:
- "Benjamin Blümchen"-Magazin 06/2021 (siehe Bild)
- Heftbeilage: Pfeil- und Bogen-Set, Modelnummer 422106
Von einem Gebrauch des Pfeil- und Bogen-Sets wird abgeraten. Bereits gekaufte Exemplare können vom Kunden zurückgegeben werden. Für Rückfragen steht das Unternehmen unter der Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welches Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen? In dem Rückruf wird außerdem meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Produktrückrufe abonnieren
Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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