Während der Corona-Pandemie können sich Arbeitnehmer mit leichten Atembeschwerden telefonisch krankschreiben lassen. Dazu genügt ein Anruf beim Arzt. Diese Regelung wurde nun verlängert.
Telefonische Krankschreibung bis Ende Dezember verlängert
Mit der Krankschreibung am Telefon sollen Arztpraxen entlastet und verhindert werden, dass erkrankte Menschen in die Praxen kommen und andere anstecken. Die Regelung galt zunächst bis zum Jahresende und wurde inzwischen mehrere Male verlängert. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die telefonische Krankschreibung um weitere drei Monate zu verlängern. Demnach gilt sie jetzt bis zum 31. Dezember 2021.
Nach der Regelung können sich Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin für bis zu sieben Kalendertage von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin am Telefon krankschreiben lassen. Auch eine einmalige Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere sieben Tage kann telefonisch ausgestellt werden.
Wichtig dabei: Der Arzt oder die Ärztin muss sich durch eine eingehende Befragung am Telefon persönlich vom Gesundheitszustand der Patienten überzeugen und prüfen, ob nicht doch eine körperliche Untersuchung in der Praxis notwendig ist.
Bei Corona-Verdacht: Telefonisch ärztlichen Rat einholen!
Haben Sie typische COVID-19-Symptome wie trockenen Husten oder Fieber, hatten Sie Kontakt zu COVID-19-Patienten oder haben Sie unklare Symptome, dann gilt: Nehmen Sie vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis auf, um das weitere Vorgehen zu klären.
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