Kaugummis, Süßigkeiten und andere Lebensmittel müssen ab 8. August 2022 ohne Titandioxid auskommen. Der weit verbreitete weiße Farbstoff gilt als nicht mehr sicher. Die EU-Kommission hatte das Verbot für den Zusatzstoff in Lebensmitteln bereits im Januar erlassen. Der Grund: Titandioxid steht im Verdacht, das Erbgut zu verändern.
Titandioxid, auch als E171 deklariert, kommt nicht nur in Süßkram, sondern auch in Backwaren, Suppen und Salatsoßen vor. Dem Verbot, das nun in Kraft tritt, ging eine entsprechende Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) voraus. Die EFSA hatte dazu rund 200 Studien gesichtet und Titandioxid daraufhin als "nicht mehr sicher" beurteilt: Laut der Behörde kann eine erbgutschädigende Wirkung nicht mehr ausgeschlossen werden, wenn Titandioxid verschluckt wird.
Titandioxid in Kosmetik bleibt erlaubt
Dabei wird Titandioxid (chemische Formel: TiO2) nicht nur zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt, sondern findet sich auch in Wandfarben, als Farbstoff in Kosmetika – dort auch als CI 77891 deklariert – und als UV-Filter in Sonnencremes.
ÖKO-TEST hat den Einsatz des umstrittenen Pigments Titandioxid in bestimmten Kosmetika kritisiert, so im Lipgloss-Test und dem Test Lippenpflegestifte mit Sonnenschutz aus Dezember 2021 bzw. Januar 2022.
Wir argumentieren: Da immer auch ein Teil der aufgetragenen Lippenkosmetik verschluckt wird, sollten Pflege- und Lippenstifte keine Substanzen enthalten, die – wie Titandioxid ab dem 8. August – auch in Lebensmitteln verboten sind.
Hinweis: In unserem Test Zahncreme (erstmals erschienen im ÖKO-TEST Magazin April 2021) haben wir damals keine Noten abgezogen, wenn eine Zahncreme Titandioxid enthält. Wir haben den Anspruch, Kritik an Produkten gut zu begründen. Bis zu dem Test gaben es die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse aus unserer Sicht nicht her, Titandioxid in dieser Produktgruppe abzuwerten. Das Thema Titandioxid wird in künftigen Zahncreme-Tests entsprechend berücksichtigt werden.
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