Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollen sich vorerst weiter wie bisher auf Corona testen lassen können. "Die Testverordnung wird fortgeführt", hieß es am Montag aus dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin. Die Finanzierung sei bis Ende Februar gesichert. Dies schaffe die Voraussetzung für eine nahtlose Weiterversorgung. Die aktuelle Regelung der staatlichen Finanzierung der Tests endet am 25. November. Über eine Anschlussverordnung waren in den vergangenen Tagen Abstimmungen in der Regierung gelaufen.
Aus der mitregierenden FDP waren Forderungen nach einem Ende der Milliardenzahlungen für Bürgertests gekommen. Seit einer Neuregelung im Sommer gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Risikogruppen. Die Empfängerliste kostenloser Tests soll jetzt noch weiter abgespeckt werden. Das sieht ein neuer Entwurf der Testverordnung vor, der mehreren Medien vorliegt. Die alte Verordnung läuft am Freitag aus.
Weniger Empfänger kostenloser Tests
Demnach übernimmt der Bund zukünftig nur noch die Kosten für Antigen-Schnelltests von …
- Personal in medizinischen Einrichtungen,
- Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten sowie pflegende Angehörige,
- Menschen mit Behinderung und deren Betreuungskräfte,
- Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie
- Personen, die sich aus der Isolierung freitesten wollen.
Für alle anderen Fälle soll zukünftig der Selbsttest aus der Drogerie oder dem Supermarkt ausreichen. Die Drei-Euro-Tests in der bisherigen Form, gedacht für Besuche auf Familienfeiern oder Konzerten am selben Tag, laufen aus.
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