Seit August 2009 müssen die Verpackungen von Luftballons den Hinweis tragen: "Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!" Dies soll den Kontakt der Latexballons mit den Lippen und der Mundschleimhaut unterbinden. Hintergrund ist: Die Kontrollbehörden messen und beanstanden in Gummiballons schon seit Jahren krebserregende Stoffe. Bereits im Jahr 2003 gelangte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu der Einschätzung, dass im Extremfall über Luftballons ebenso viel Nitrosamine in den Körper gelangen können wie über Lebensmittel. Zwar bestehe durch den gelegentlichen Kontakt mit Ballons keine schwerwiegende Gesundheitsgefahr, unterm Strich bliebe aber klar: Die hohen Nitrosamingehalte sind völlig vermeidbar und entsprechen einfach nicht dem Stand der Technik. Seit Mitte des Jahres 2008 ersetzen nun gesetzliche Grenzwerte die bisherigen Richtwerte des BfR in Deutschland.
Wir wollten wissen, ob die Hersteller sich an die Grenzwerte halten, und kauften insgesamt 21 Luftballonmarken ein: Alle Produkte ließen wir auf krebserregende Nitrosamine und weitere kritische Inhaltsstoffe untersuchen.
Das Testergebnis
Das Ergebnis vermiest uns die Spiel- und Partylaune: Von 21 Luftballons bekommen nur fünf Marken die Note "sehr gut". Fast die Hälfte der Produkte fällt mit "ungenügend" durch den Test, das liegt vor allem an den krebserregenden Nitrosaminen, die sich aus diesen Luftballons lösen.
Neun Ballonmarken erhalten Punktabzug, weil sie mehr krebserregende Nitrosamine und/oder deren Vorstufen abgeben, als der Gesetzgeber erlaubt. Diese Stoffe entstehen bei der Vulkanisierung des Gummis, besonders wenn dafür bestimmte Vulkanisiermittel eingesetzt werden, für die aber längst Ersatzstoffe verfügbar sind.
In 15 Ballons stecken erhöhte Gehalte an Latexproteinen, sie kassieren dafür Minuspunkte. "Um das Risiko der Sensibilisierung für eine Latexallergie niedrig zu halten, sollte auch in Spielzeug wie Luftballons nicht mehr Latexprotein enthalten sein, als es heute bereits für Latexhandschuhe vorgeschrieben ist. Denn wie bei Handschuhen gehen bei Luftballons die allergenen Proteine mit dem Puder, das das Zusammenkleben der Ballons verhindert, in die Raumluft und gelangen über die Atemwege in den Körper", fasst Dr. Angelika Heese, niedergelassene Hautärztin und Allergologin in Hamburg, das Problem zusammen.
In drei Luftballons kritisieren wir 2-Mercaptobenzothiazol (2-MBT). Dieser Stoff wird als Vulkanisationsbeschleuniger verwendet und kann Kontaktallergien verursachen. Erst im Sommer 2008 forderte das BfR, die Gehalte von 2-MBT in Gummiprodukten wie Luftballons oder Luftmatratzen auf ein technisch machbares Maß zu reduzieren.
Bei etlichen Ballons fehlen entweder der Hinweis auf Naturkautschuklatex - wichtig für Latexallergiker - oder andere Warnhinweise und Empfehlungen. Die Spielzeugrichtlinie schreibt zudem vor, dass Kinder unter acht Jahren beim Spielen mit Luftballons zu beaufsichtigen sind und die Gefahr besteht, dass sie an geplatzten Ballons ersticken könnten. Dieser Hinweis fehlt oder ist unvollständig bei zwei Produkten. Zudem vermissten wir bei einigen Luftballons den Alterswarnhinweis für Kinder unter 36 Monaten: Obschon Kinder unter drei mit Begeisterung damit spielen, gehört eine Tüte nicht aufgeblasener Ballons einfach nicht in ihre Hände.