"Sie pflegt gefärbtes Haar und bewahrt dessen Farbintensität – für ein natürliches Haargefühl und eine Farbe, die so strahlt wie am ersten Tag": So wird die L’Oréal Elvital Color Glanz Farbschutz Pflege-Spülung auf der Anbieter-Webseite beworben.
Nach unserem Test raten wir jedoch von dem Produkt ab. Denn es schneidet mit "ungenügend" ab und gehört damit zu den insgesamt vier Testverlierern. Der Hauptgrund für das schlechte Gesamturteil: In der Spülung sind wir auf mehrere bedenkliche Inhaltsstoffe gestoßen.
Bedenklicher Duftstoff in Spülung von L’Oréal Elvital
Der erste Kritikpunkt: Die L’Oréal Elvital-Spülung für coloriertes Haar im Test enthält mit Galaxolid (HHCB) und Tonalid (AHTN) gleich zwei Duftstoffe, die wir kritisieren. Die Gründe: Beide polyzyklischen Moschusverbindungen reichern sich einerseits im menschlichen Fettgewebe und in der Umwelt an. Andererseits stehen sie im Verdacht, das Hormonsystem zu beeinflussen und werden deshalb von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) derzeit neu geprüft. Galaxolid gilt zudem als gewässergefährdend und Tierversuche geben Hinweise auf Leberschäden.
Wir sind daher der Ansicht, dass Anbieter L'Oréal die beiden Duftstoffe lieber aus der Rezeptur streichen sollte. Zum Vergleich: Künstlichen Moschusduft kritisieren wir auch in drei anderen Haarspülungen für gefärbte Haare im Test.
Konservierer in L’Oréal Elvital-Produkt kann Allergien auslösen
Darüber hinaus steckt in der L’Oréal Elvital-Spülung im Test ein problematischer Konservierungsstoff: Chlorhexidindigluconat. Die halogenorganische Verbindung kann Allergien auslösen und hat somit in unseren Augen nichts in einem Kosmetikprodukt zu suchen. Wir beanstanden sie auch in einem anderen getesteten Conditioner.
Ebenfalls verzichtbar sind aus unserer Sicht PEG-Verbindungen, die im L'Oréal-Produkt und sechs anderen untersuchten Spülungen enthalten sind. Die Stoffe werden häufig als Emulgatoren eingesetzt, um Wasser und Fett zu verbinden. Das Problem: Einige dieser Substanzen können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen – und damit auch für die bedenklichen Inhaltsstoffe, auf die wir in unserem Test gestoßen sind.
Viele Haarspülungen für coloriertes Haar im Test zeigen, dass es auch ohne PEG-Verbindungen geht.
L'Oréal-Spülung enthält schwer abbaubare Kunststoffe
Kritik gibt es auch aus Umweltgründen: In der L’Oréal Elvital-Haarspülung für gefärbte Haare befinden sich, wie in acht anderen überprüften Produkten, schwer abbaubare Kunststoffverbindungen, die beim Auswaschen in die Umwelt gelangen können. Dafür ziehen wir zwei Noten ab.
Einen Minuspunkt gibt es außerdem dafür, dass Anbieter L’Oréal keine Angaben zum Rezyklatanteil in der Plastikverpackung gemacht hat. Denn wir finden es wichtig, dass recyceltes Plastik (Rezyklat) aus dem Wertstoffkreislauf einen Teil von Kunststoffverpackungen ausmacht – so lässt sich schließlich Plastikmüll verringern.
Leider macht unser Test deutlich, dass es hier noch sehr viel Luft nach oben gibt: Fehlende bzw. nicht ausreichend belegte Rezyklatanteile kritisieren mehrfach.
Kritik an Umweltauslobung auf der Verpackung
Letztlich beanstanden wir auch eine Auslobung auf der Verpackung: "Unsere Fabrik verpflichtet sich, klimaneutral zu produzieren", ist auf der L’Oréal Elvital-Spülung im Test zu lesen. Nähere Informationen dazu sind jedoch nicht auf der Verpackung zu finden. Eine Umweltauslobung, die aus unserer Sicht nicht ausreichend erläutert wird, bemängeln wir auch bei einem anderen Produkt im Test.
So setzt sich das Gesamturteil zusammen
Das Gesamturteil beruht auf dem Teilergebnis Inhaltsstoffe. Ein Teilergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten.
Da die L'Oréal-Elivital Haarspülung im Test die Galaxolid, Tonalid, Chlorhexidindigluconat und PEG-Verbindungen enthält, ziehen wir fünf Noten ab. Deshalb lautet das Teilergebnis Inhaltsstoffe "ungenügend".
Für die Kunststoffverbindungen, die fehlende Angabe zum Rezyklatanteil in der Verpackung und die nicht näher erläuterte Umweltauslobung erfolgen vier Notenabzüge. Das Teilergebnis Weitere Mängel ist somit "mangelhaft". Da das Gesamturteil nicht schlechter als "ungenügend" sein kann, lautet das Gesamturteil "ungenügend".
Details zu Bewertung und Prüfmethoden lesen Sie auf der Seite zum Test im Abschnitt Testverfahren.
Der Test zeigt: Die Hälfte der 30 Haarspülungen für gefärbte Haare in unserem Test schneidet mit Bestnote ab. Allerdings sind wir in einigen Produkten auf unerwünschte Inhaltsstoffe gestoßen. Mehr dazu lesen Sie hier: Gefärbtes Haar pflegen: Bedenkliche Inhaltsstoffe in einigen Haarspülungen.
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