Erdnuss- und Weizenallergene in Kosmetika beschränkt

Autor: Redaktion | Kategorie: Kosmetik und Mode | 10.02.2018

Erdnuss- und Weizenallergene in Kosmetika beschränkt

Kommen Verbraucher über Kosmetik mit Erdnussöl in Kontakt, kann das zur Entwicklung einer Allergie führen.

Auch Weizenproteine in Kosmetika können Probleme bereiten. Deshalb reglementiert die EU-Kommission nun die Qualität von Erdnussöl und hydrolisierten Weizenproteinen, die in Kosmetika zum Einsatz kommen. Erdnussöl darf nicht mehr als 0,5 mg/kg Erdnussproteine enthalten. In Kosmetika sind zudem nur noch bestimmte hydrolisierte Weizenproteine erlaubt. Es gilt eine Übergangsfrist: Ab dem 25. Dezember 2018 dürfen keine Produkte mehr in der EU verkauft werden, die die Beschränkung nicht erfüllen.

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