Auch Weizenproteine in Kosmetika können Probleme bereiten. Deshalb reglementiert die EU-Kommission nun die Qualität von Erdnussöl und hydrolisierten Weizenproteinen, die in Kosmetika zum Einsatz kommen. Erdnussöl darf nicht mehr als 0,5 mg/kg Erdnussproteine enthalten. In Kosmetika sind zudem nur noch bestimmte hydrolisierte Weizenproteine erlaubt. Es gilt eine Übergangsfrist: Ab dem 25. Dezember 2018 dürfen keine Produkte mehr in der EU verkauft werden, die die Beschränkung nicht erfüllen.
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