In den meisten Kosmetikprodukten, zum Beispiel in Cremes, Lotionen oder Shampoos, steckt Wasser. Sie können früher oder später verderben, sobald Luft an den Inhalt kommt oder der Finger in die Cremedose stippt. Damit die Produkte länger haltbar bleiben, sind Stoffe nötig, die Bakterien, Hefe und Schimmel töten oder deren Wachstum hemmen – Konservierungsstoffe eben.
Diese sind somit nicht per se schlecht, sondern eigentlich unverzichtbar. Denn die Alternative wäre, Cremetiegel und -tuben im Kühlschrank aufzubewahren und den Inhalt innerhalb kürzester Zeit zu verbrauchen. Doch wer will das schon?
Welche Konservierungsstoffe nutzt die Naturkosmetik?
Auch zertifizierte Naturkosmetik kommt in der Regel nicht ohne Konservierungsmittel aus. Dazu werden Stoffe wie Benzylalkohol oder Sorbinsäure, die auch natürlicherweise vorkommen, synthetisch nachgebaut.
Außerdem setzen Naturkosmetik-Hersteller – wie konventionelle Hersteller auch – auf Verpackungen, durch die möglichst wenig Luft ans Produkt kommt, zum Beispiel auf Spender. Und natürlich auf die richtige Gesamtrezeptur: So wirken beispielsweise einige ätherische Öle keimhemmend und sorgen gleichzeitig für eine angenehme Duftnote.
Bedenkliche Konservierungsmittel in Kosmetik
Anders sieht es häufig bei konventioneller Kosmetik aus. Hier werden verschiedene synthetische Konservierungsmittel genutzt, um Cremes & Co. länger haltbar zu machen. Längst nicht alle sind gesundheitlich unbedenklich.
Diese Wirkstoffe kritisieren wir in unseren Tests immer wieder:
- Formahldehyd/-abspalter
- Halogenorganische Verbindungen
- Parabene
- Polyaminopropyl Biguanide (PHMB)
- Silberchlorid
- Butylhydroxytoluol (BHT)
1. Formaldehyd/-abspalter
Formaldehyd galt früher einfach als wirksamer Bakterienkiller. Heute weiß man: Formaldehyd kann bereits in geringen Mengen die Schleimhäute reizen und Allergien auslösen. Über die Atemluft aufgenommen, gilt Formaldehyd sogar als krebserregend. Daher ist der Einsatz reinen Formaldehyds als Konservierungsmittel in Kosmetika bereits seit 2019 verboten.
Aber: Konservierungsstoffe, die Formaldehyd abspalten und freisetzen können, sind nach wie vor erlaubt. Immerhin müssen Kosmetika, die solche Substanzen enthalten, künftig den Hinweis "spaltet Formaldehyd ab" tragen, sofern die Gesamtkonzentration an abgespaltenem Formaldehyd 0,001 % (10 ppm) überschreitet. Die Hersteller dürfen allerdings entsprechende Produkte ohne den neuen Hinweis noch bis Ende Juli 2024 auf den Markt bringen und bis Ende Juli 2026 abverkaufen.
Diese Stoffe können zum Beispiel Formaldehyd abspalten:
- DMDM Hydantoin
- Imidazolidinyl Urea
- Diazolidinyl Urea
- 2-Bromo-2-nitro-1,3-propandiol (Bronopol)
- Quaternium-15
- Sodium Hydroxymethylglycinate
- Methenamine
- 5-Bromo-5-nitro-1,3-dioxan (Bronidox)
Findet das Labor mehr als 10 Milligramm pro Kilogramm Formaldehyd/-abspalter in einem Produkt, ziehen wir Noten ab. Das geschieht regelmäßig, wie zuletzt im Test folgender Kosmetikprodukte: Deoroller ohne Aluminium, Gesichtspeelings, Gesichtscremes, Nachtcemes, Concealer sowie Fußcremes- und balsame.
2. Halogenorganische Verbindungen
Manche Konservierungsstoffe, die von der Kosmetikindustrie eingesetzt werden, gehören zu den halogenorganischen Verbindungen. Diese Stoffgruppe umfasst mehrere Tausend Verbindungen; sie enthalten Brom, Jod oder (meistens) Chlor. Wir sehen sie jedoch kritisch, denn: Viele dieser Stoffe gelten als allergieauslösend, manche erzeugen Krebs, fast alle reichern sich in der Umwelt an.
Die Hersteller wenden oft ein, dass es unschädliche und sogar nützliche halogenorganische Verbindungen gibt. Dabei handelt es sich aber zumeist um natürliche und nicht um künstlich hergestellte Stoffe.
Allergien und gereizte Haut als mögliche Folgen
Konkret werden unter anderem diese halogenorganischen Verbindungen als Konservierungsmittel in Kosmetika verwendet:
- Chlorphenesin: Die Substanz kann zu Hautirritationen führen.
- Iodopropynylbutylcarbamat (IPBC): Studien weisen darauf hin, dass der Stoff Kontaktallergien auslösen kann.
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Methylisothiazolinon (MI)/Methylchloroisothiazolinon (MCI): Beide Stoffe wurden früher oft in Kombination in Kosmetika eingesetzt. Das ist seit 2015 für Produkte, die wie Lotionen auf der Haut bleiben, verboten. In solchen Produkten ist MI seit 2017 auch alleine verboten – Grund dafür ist, dass ein deutlicher Anstieg bei den Sensibilisierungen auf diesen Stoff beobachtet wurde. Aber: Sowohl MI als auch MCI – das Haut und Augen reizen kann sowie besonders häufig allergische Reaktionen auslöst – sind weiterhin in Kosmetika erlaubt, die abgewaschen werden (etwa in Duschgelen). Gut zu wissen: MCI wird auch als Chlormethylisothiazolinon (CIT) bezeichnet.
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Triclosan: Im Gesundheitswesen dient der Stoff als Desinfektionsmittel. Es ist längst bekannt, dass er die Gesundheit schädigen und Antibiotika-Resistenzen fördern kann. Dennoch ist er in verschiedenen Kosmetikprodukten zugelassen, zum Beispiel in Zahnpasten, Seifen, Duschgels, Gesichtspuder, Abdeckcremes oder Deo-Stiften.
ÖKO-TEST wertet den Einsatz dieser Substanzen grundsätzlich ab.
Bedenkliche Konservierungsmittel in Concealern & Co.
Halogenorganische Verbindungen, insbesondere CIT und Chlorphenesin, fanden wir etwa in diesen Kosmetik-Tests:
3. Parabene als Konservierungsmittel
Parabene gehören zu den häufigsten Konservierungsstoffen. Gemessen daran sind die Sensibilisierungsquoten niedrig. Jedoch sind die längerkettigen Vertreter dieser Gruppe wie Butyl- und Propylparaben in Verdacht geraten, wie ein Hormon zu wirken, und waren im Tierversuch fortpflanzungsgefährdend.
Daher hat die EU-Kommission die Höchstkonzentrationen dieser längerkettigen Parabene in Kosmetika generell beschränkt. Verboten sind sie inzwischen sogar in Kosmetika, die auf der Haut bleiben und für den Windelbereich von Kindern unter drei Jahren gedacht sind. Die neue Regelung ist 2015 in Kraft getreten.
Butyl- bzw. Propylparaben kritisieren wir unter anderem in diesen Tests:
4. Polyaminopropyl Biguanide (PHMB)
Das Konservierungsmittel Polyaminopropyl Biguanide (PHMB) war eigentlich bereits in Kosmetikprodukten verboten. Doch der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Union (SCCS) hat den Stoff neu bewertet und hält ihn jetzt bis zu einer Konzentration von 0,1 % als sicher. Eine Ausnahme bilden Kosmetika, die inhaliert werden könnten, wie zum Beispiel Sprays.
PHMB gilt allerdings nach Chemikalienrecht als krebsverdächtig. Grund genug, den Stoff zu meiden – und rigoros abzuwerten. Erfreulicherweise sind wir schon längere Zeit nicht mehr auf dieses Konservierungsmittel gestoßen.
5. Silberchlorid
Manche Kosmetikhersteller setzen den antimikrobiellen Stoff als Konservierungsmittel ein. Das Problem: Silber kann die Resistenzbildung von Bakterien befördern – dann wirken Silberionen nicht mehr gegen solche Keime. Aus unserer Sicht hat Silber daher in reinen Pflegeprodukten nichts zu suchen. Wir sind der Meinung, es sollte medizinischen Anwendungen, zum Beispiel der Behandlung von Wunden, vorbehalten bleiben.
Silberchlorid entdeckten wir zum Beispiel im Test von After-Sun-Produkten, sensitiven Sonnencremes, Gesichtscremes ohne Parfüm und Deocremes.
6. Butylhydroxytoluol (BHT)
Das Antioxidans wird in Kosmetikprodukten eingesetzt, um Geruchs-, Farb- oder Strukturveränderungen durch den Kontakt mit Sauerstoff zu verhindern bzw. hinauszögern. Allerdings steht Butylhydroxytoluol (BHT) im Verdacht, wie ein Umwelthormon zu wirken. Zudem geben Tierversuche unter anderem Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Schilddrüsenfunktion.
Wir sind der Meinung, dass die Hersteller im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes besser auf BHT verzichten sollten. Die Substanz bemängeln wir zum Beispiel in diesen Kosmetik-Tests:
- Gesichtsreinigungsöle
- Gesichtscremes für trockene Haut
- Nachtcremes
- Getönte Tagescremes
- Mascaras
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Mundspülungen
- Rasiermittel für Frauen
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Fußcremes und -balsame mit Urea
- Wundschutzcremes
Bedenkliche Konservierungsstoffe in Kosmetik meiden: Tipps
Das rät ÖKO-TEST:
- Wer bedenkliche Konservierer meiden möchte, sollte prinzipiell zertifizierte Naturkosmetik bevorzugen. Denn hier sind synthetische Konservierungsstoffe nicht erlaubt.
- Nutzen Sie feste Kosmetika: Da solche Produkte kein Wasser enthalten, können sie häufig auf Konservierungsmittel verzichten. Ein schöner Nebeneffekt ist, dass sie die Umwelt schonen.
- Schauen Sie sich generell beim Einkauf die Inhaltsstoffliste genauer an, um kritische Konservierungsmittel zu umgehen. Ein Blick in die Deklarationsliste lohnt sich vor allem auch, wenn ein Produkt als "antibakteriell wirksam" beworben wird.
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