Das Verbot von Mikroplastik in abwaschbaren Kosmetikprodukten tritt in Schweden zum 1. Juli 2018 in Kraft. Das hat das schwedische Umweltministerium bekannt gegeben. Das Verbot soll zunächst Produkte betreffen, die Plastikpartikel mit einer reinigenden, scheuernden oder polierenden Funktion enthalten. Darunter fallen zum Beispiel Zahncremes, Körperpeelings, Duschgel oder Shampoo. Von dem Verbot ausgenommen sein sollen "natürliche Polymere, lange, nicht synthetisierte Moleküle, die nicht chemisch modifiziert wurden". Die Schweden erwägen außerdem, das Verbot auf alle Produkte auszuweiten, die Mikroplastikpartikel freisetzen können. Das Ministerium hat hierfür die Schwedische Chemikalien Agentur (Kemi) bis zum 31. März 2018 um eine Einschätzung gebeten. Mikroplastikverbindungen belasten die Umwelt. Sie werden in kosmetischen Mitteln als Granulat, Pulver oder in fester bis halbfester Form eingesetzt. Sie dienen beispielsweise als Abrasiva in Peelings. ÖKO-TEST wertet Mikroplastik in Kosmetikprodukten, die wieder abgewaschen werden, ab.
Mikroplastik
Schweden verbietet Partikel in abwaschbarer Kosmetik
| Kategorie: Kosmetik und Mode | 17.02.2018
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