Wenn Hersteller Kosmetika auf den Markt bringen, dann müssen sie Daten dazu in einem Meldeportal hinterlegen und unter anderen angeben, welche Stoffe in Nanogröße sie einsetzen. Dieses Portal ist bislang nicht öffentlich. Es gibt lediglich einen für alle einsehbaren Katalog, der auf Informationen aus diesem Portal beruht und der Infos zu Nanoteilchen in Kosmetika zusammenfassen soll. Aber: Darin finden sich nur wenige Daten. Zur Veröffentlichung des Katalogs war die EU durch die Kosmetikverordnung verpflichtet, eigentlich schon im Jahr 2014, ihrer Schuld nachgekommen ist sie erst im Juni 2017, umfassende Informationen fehlen. Der Europäische Bürgerbeauftragte hat die Informationspolitik der EU aktuell kritisiert. Im konkreten Fall ging es um die Anfrage der Nichtregierungsorganisation Client Earth, die 2016 Einblicke in die Nanoinformationen der EU forderte. Dies hatte die Kommission verwehrt. Die Reaktion bezeichnete der angerufene Ombudsman als Missstand und als nicht bürgerfreundlich. Seine Empfehlung an die Kommission: Client Earth soll, wie angefordert, direkten Zugang zu den Portaldaten bekommen.
Schlechte EU-Informationspolitik zu Nanoteilchen in Kosmetik
Autor: Redaktion | Kategorie: Kosmetik und Mode | 04.04.2018
Die EU informiert Verbraucher und Verbraucherorganisationen schlecht über den Einsatz von Nanoteilchen in Kosmetika.