Besteht der Verdacht, dass ein Kosmetikprodukt die starke allergische Reaktion hervorgerufen hat, sollte man ernste Nebenwirkungen den Anbietern oder den zuständigen Behörden auf jeden Fall melden. In Deutschland sind allerdings Hunderte Ämter für die Überwachung von Kosmetika zuständig - je nachdem, wo Kosmetika hergestellt werden beziehungsweise wer sie importiert. Hier den richtigen Ansprechpartner zu finden, ist eine Mammutaufgabe. Einfacher ist es, wenn man die unerwünschten Nebenwirkungen an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) meldet, das die Hinweise an die Zuständigen weiterleitet. Dafür gibt es auf bvl.bund.de eine Checkliste.
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