Eigentlich ist die Sache klar: Was als natürliches Mineralwasser verkauft werden soll, das muss von ursprünglicher Reinheit sein. Es muss aus einer unterirdischen Quelle stammen und es darf nicht mit durch den Menschen verursachten Verunreinigungen - in der Fachsprache anthropogenen Verunreinigungen - belastet sein. Diese Auffassung vertritt ÖKO-TEST und diese Auffassung vertreten auch die Überwachungsbehörden. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeitet zurzeit sogar daran, verbindliche Grenzwerte für Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln im Gesetz festzuschreiben. Die Mineralwasserindustrie tut aber alles, um auch Wasser, das mit Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln verunreinigt ist, dennoch als natürliches Mineralwasser verkaufen zu dürfen.
ÖKO-TEST hatte im vergangenen Jahr mehr als 130 Mineralwässer auf Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln - sogenannte Pestizidmetabolite - untersuchen lassen. In knapp 30 Prozent der Produkte konnten die Stoffe nachgewiesen werden. In Zusammenarbeit mit dem ZDF haben wir für die kürzlich ausgestrahlte ZDF-Dokumentation "Wie gut ist unser Mineralwasser?" einigen der betroffenen Hersteller nochmals auf den Zahn gefühlt. Zum Beispiel dem Anbieter Salvus Mineralwasser, dessen Produkt Salvus Naturell in unserem Test 2011 besonders negativ aufgefallen war. Die erneute Untersuchung bestätigte den Fund. Nach wie vor waren etliche Pestizidmetabolite in deutlichen Mengen nachweisbar.
Das Unternehmen Salvus Mineralwasser tönte daraufhin gegenüber Journalisten, dass es sich bei den nachgewiesenen Verunreinigungen nicht um relevante Stoffe handle. ÖKO-TEST habe sich zudem willkürliche Grenzwerte einfallen lassen, die es rechtlich gar nicht gebe. So nachzulesen in der Emsdettener Volkszeitung. Dass Pestizidmetabolite in natürlichem Mineralwasser nichts zu suchen haben, dieser Auffassung sind auch etliche Überwachungsbehörden. Die baden-württembergischen Behörden etwa haben angeordnet, dass Wasser aus mehreren Betrieben nicht mehr als natürliches Mineralwasser angeboten werden darf, weil darin Abbauprodukte von Pestiziden über dem sogenannten Orientierungswert gefunden worden waren. Gegen diesen Widerruf der amtlichen Anerkennung haben fünf Mineralwasserhersteller geklagt. In erster Instanz war die Mineralwasserlobby damit erfolgreich, der Widerruf der amtlichen Anerkennung wurde vom Stuttgarter Verwaltungsgericht aus formellen Gründen abgeschmettert. Die Behörden, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, sind nun in Berufung gegangen. In ihrem Kampf für Pestizidabbauprodukte in natürlichem Mineralwasser, versucht die Mineralwasserlobby eine Lücke im Gesetz zu nutzen. Denn derzeit sind dort keine Grenzwerte für die Abbauprodukte von Pestiziden festgeschrieben. Das ist aber auch nur logisch, denn das Problem der Verunreinigung mit diesen Stoffen ist erst seit wenigen Jahren bekannt. Trotz dieser Lücke sehen die Gesetze Regeln...