ÖKO-TEST-Magazin 9/2009
In unserem Test Rentenversicherungen hatten wir geschrieben, dass bei der Hanse Merkur eigentlich keine Leistung wirklich sicher ist, weil sie sich vorbehält, das garantierte Kapital zu den bei Rentenbeginn gültigen Kalkulationsgrundlagen zu verrenten. Das hatte uns der Versicherer in unserem Fragebogen seinerzeit so mitgeteilt. Allerdings ist der Hanse Merkur bei Beantwortung unserer Fragen nach eigenen Angaben ein bedauerliches Missverständnis unterlaufen. Sie bat uns deshalb, die Aussage zu korrigieren - was wir selbstverständlich gerne tun. Richtig ist, dass nur das Überschusskapital auf Basis der Kalkulationsgrundlagen zu Rentenbeginn verrentet wird. Das garantierte Kapital wird dagegen zu den bei Vertragsabschluss geltenden Grundlagen verrentet. Insofern können sich Vorsorgesparer auf die ausgewiesene Garantierente verlassen. Sie wird bei Rentenbeginn nicht mehr angepasst.