Im vergangenen Jahr haben wir an unsere Anwälte sehr viel Geld für unser konsequentes Vorgehen gegen den Missbrauch des ÖKO-TEST Labels bezahlt. Nur einen Teil davon bekamen wir zurück. Zum Teil weigern sich die Firmen, die das ÖKO-TEST Label kostenlos nutzen dürfen und es zum "Dank" dafür auch noch missbräuchlich verwenden, uns die entstandenen Anwaltskosten zu erstatten. Zum Teil unterschreiben sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht und nehmen damit für sich das Recht in Anspruch, weiter Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, indem sie das Label zum Beispiel für überhaupt nicht getestete Produkte verwenden. Daher ruft ÖKO-TEST derzeit Gerichte in der ganzen Republik an, um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.
In Koblenz hatten wir die Firma Slewo verklagt. Der Onlineshop aus dem baden-württembergischen Zimmern hatte für eine Vielzahl von Bettdecken und Matratzen mit dem Label geworben, obwohl die Tests entweder veraltet waren oder wir die Produkte in der beworbenen Ausführung oder Größe gar nicht getestet hatten. Trotzdem weigerte sich Slewo, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Firma argumentierte, es sei marktüblich, zum Beispiel bei Matratzen das Label auch für nicht getestete Größen und Härtegrade zu verwenden. Außerdem weise die Firma in ihrem Internetauftritt auf die tatsächlich untersuchte Variante des Produkts hin. In der Verhandlung machten die Richter dem gegnerischen Anwalt eindringlich deutlich, dass Slewo eine derartige Verwendung unseres Labels zu unterlassen habe. Daraufhin gab man sich geschlagen und es erging ein sogenanntes Anerkenntnisurteil.
Der Otto Versand hatte zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben und unter anderem erklärt, er werde es unterlassen, das "F.A.N. Microfaser Duo-Steppbett Schlaf-Gut-Kansas in anderen Varianten als dem getesteten Produkt mit dem ÖKO-TEST-Siegel "sehr gut (Ausgabe) 10/2009 zu bewerben". Otto behielt sich nur vor, "dass wir - wie der gesamte Wettbewerb - neben dem mit einem ÖKO-TEST-Siegel beworbenen und getesteten Produkt, Varianten dieses Produktes anbieten werden, jedoch unter Einhaltung der Unterlassungserklärung". Trotzdem fanden wir das Label einige Zeit später auf insgesamt 40 (in Worten: vierzig) nicht getesteten Varianten des Kansas-Steppbetts. Otto hatte zwar jeweils dazugeschrieben, welche Variante wir tatsächlich untersucht hatten. Doch das ließ das Landgericht Hamburg nicht gelten und verurteilte Europas größten Versandhändler zur Zahlung von 5.000 Euro Vertragsstrafe an ÖKO-TEST. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
In Berlin haben wir gegen den Inhaber der Firma ThermaMed eine umfangreiche einstweilige Verfügung erwirkt. Sie bezieht sich auf die Verwendung veralteter Testurteile wie für das F.A.N. Houston Steppbett aus dem Jahr 2003 sowie auf die Verwendung für nicht getestete Größen von Bettdecken und Matratzen. Ob Grusser gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch e...