Reaktionen: Oliveda-Firmen

BaFin ordnet Abwicklung an

ÖKO-TEST März 2018 | | Kategorie: Geld und Recht | 22.02.2018

Reaktionen: Oliveda-Firmen

Die Offerten des Anbieters von Olivenbaum-Investments, Thomas Lommel und seine ursprünglich schweizerischen und später deutschen Oliveda-Firmen, hat ÖKO-TEST bei seinen Untersuchungen über grüne Geldanlagen wiederholt als fragwürdig eingestuft (ÖKO-TEST-Magazin 5/2014 und 4/2017). Denn Lommel bot den Kauf und die Verpachtung von Olivenbäumen in Andalusien an, obwohl Anleger nur das Eigentum an den Bäumen erwarben und nicht am Grundstück, auf dem die Bäume stehen.

Abgesehen von den höchst fragwürdigen Renditerechnungen - in Aussicht gestellt wurden acht Prozent jährlich - stellt sich in solchen Fällen immer die Frage, wem die Bäume letztlich gehören, mahnte ÖKO-TEST schon vor vier Jahren. Zuletzt hatten wir zudem kritisiert, dass Lommel sein Geschäft über neu gegründete deutsche Firmen weiterhin betrieb, obwohl die schweizerische Finanzaufsicht seine Basler Firma längst geschlossen hatte, weil die Offerten das Schweizer Bankrecht verletzten und die Schweizer Aufseher hinter den Offerten ein Schneeballsystem vermuteten.

Besonders pikant: Da in Deutschland zwischenzeitlich das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten war, wären Lommels neue deutsche Offerten eigentlich prospektpflichtig gewesen. Diesen Umstand versuchte er jedoch mit einem Trick zu umgehen. Anders als früher war die Rückzahlung des Investments auf einmal nicht mehr vorgesehen. Stattdessen avisierte er nur noch die Vermittlung von Kaufinteressenten.

Seine Rechercheergebnisse stellte ÖKO-TEST daher der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zur Verfügung. Die hat der Olive Tree Farmers GmbH (ehemals Oliveda GmbH), der Olive Tree Invest S.L. und Thomas Lommel persönlich jetzt die Geschäfte untersagt. Genau wie die Schweizer Aufsicht stuft die BaFin Lommels Offerten als Einlagengeschäft ein, das er ohne Erlaubnis betrieben habe. Ihm wurde daher mit Bescheid vom 16. Januar 2018 aufgegeben, die eingesammelten Anlagegelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Diese BaFin-Verfügung ist durch Gesetz sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Ob Lommel sich dagegen juristisch wehren will, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt.