"Wehe wenn Bankkunden ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Das wird dann schnell zum Luxusgut", warnte ÖKO-TEST nach seiner Untersuchung von pfändungsgeschützten Konten im Dezember 2010. Wie wir damals feststellten, ist es dann nicht nur mit der kostengünstigen Kontoführung schnell vorbei. Oft müssen Kunden von P-Konten auch drastische Leistungseinschränkungen hinnehmen, wie Verzicht auf Onlinebanking oder Daueraufträge. ÖKO-TEST warf schon damals die Frage auf, ob das zulässig ist. "Fakt ist, dass weder satte Preiszuschläge noch drastische Leistungseinschränkungen dem Willen des Gesetzgebers entsprechen", urteilte ÖKO-TEST seinerzeit und stellte seine Test- und Rechercheergebnisse dem Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv zur Verfügung, der - unter anderem mit unserer Hilfe - seither über 70 Banken und Sparkassen abmahnte. In 16 weiteren Fällen erhob der vzbv Unterlassungsklage, so auch gegen die von ÖKO-TEST kritisierte Bremer Sparkasse. Denn die verlangte für die Führung des P-Kontos einen extra Pauschalpreis von 7,50 Euro pro Monat. Damit mussten Kunden bis zu 3,50 Euro mehr als bisher zahlen - und das bei teilweise geringerer Leistung. Das ist unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt (Az. XI ZR 145/12). Banken dürfen nach Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten keine höheren Entgelte verlangen. Dies benachteilige die Kunden unangemessen, so die Begründung des BGH. Der vzbv erwartet jetzt, dass alle Kreditinstitute die zu Unrecht eingenommenen Entgelte unbürokratisch erstatten. Notfalls sollten Betroffene dies mit Hinweis auf das aktuelle Urteil einfordern und bei Weigerung eine Verbraucherzentrale einschalten.
Reaktionen: Pfändungssichere Konten
Bundesgerichtshof bestätigt ÖKO-TEST
ÖKO-TEST Dezember 2012 | | Kategorie: Geld und Recht | 30.11.2012