ÖKO-TEST-Magazin 07/2008
Erfreulich: In unserem Produktcheck hatten wir das Provisionsmodell des neuen Riester-Fondssparplans von ebase massiv kritisiert. Denn um Vermittlern den Vertrieb dieses geförderten Sparplans schmackhaft zu machen, gab es für sie drei Provisionsmodelle. In einer Vertragsvariante sollte dabei sogar eine Vorabbelastung des Vertrags mit sämtlichen Provisionen möglich sein. "Dieses früher bei Lebensversicherungen beliebte und als ,Zillmerung' bekannte Modell ist bei Riester-Sparplänen gar nicht erlaubt", kritisierte ÖKO-TEST seinerzeit und wies darauf hin, dass diese Kostenklausel nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes einen klaren Verstoß gegen das Zertifizierungsgesetz darstellt. Die Richter vom Landgericht München (Az. 28 O 14687/08) gaben den Verbraucherschützern mittlerweile recht und verurteilten ebase, derartige Kostenklauseln in seinen Riester-Verträgen nicht mehr zu verwenden. Andernfalls werden bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld fällig. Auch wer bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, kann sich freuen. Das LG München stufte die verwendete Kostenklausel generell als unwirksam ein.