Wer krank ist, sollte sich auskurieren und gesund werden können. An Arbeiten ist während einer Erkältung oder einer anderen Erkrankung meist nicht zu denken. So weit, so gut. Arbeitnehmer können sich deshalb beim Arbeitgeber krank melden. Spätestens ab dem dritten Krankheitstag brauchen sie für die Krankmeldung eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
Krankmeldung: AU für Arbeitgeber und Krankenkasse
In der Regel suchen Kranke eine Arztpraxis auf. Ein Arzt untersucht den erkrankten Patienten nicht nur, sondern kann auch die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Bislang stellte er dazu den "gelben Schein" in Papierform aus. Kranke Arbeitnehmer schickten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) dann mit jeweils einem Expemplar an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse.
Neu ab 01. Oktober: Künftig übermitteln die Arztpraxen die AU digital an die Krankenkassen. Dadurch sparen sich Arbeitnehmer einen Schritt der Krankmeldung: Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst an ihre Krankenkasse schicken.
Neu: digitale AU für die Krankenkassen
Der Vorteil an der neuen digitalen Krankmeldung bei den Krankenkassen, auch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) genannt: Bislang bestand das Risiko, dass der Krankengeldanspruch für gesetzlich Versicherte möglicherweise erlischt, wenn sie ihre Krankenkasse zu spät über ihre Krankmeldung informieren.
Da die Arztpraxis die AU nun direkt elektronisch an die Krankenkasse schickt, fällt das Risiko für die Patienten weg.
Tipp: Da die Änderung bei der Krankmeldung noch ganz neu ist, sollten Patienten zur Sicherheit in ihrer Praxis nachfragen, ob diese die AU auch direkt der Krankenkasse meldet. Es kann durchaus sein, dass noch nicht jede Arztpraxis über die technischen Voraussetzungen zur digitalen Übertragung verfügt.
Was noch bestehen bleibt, ist das schriftliche Exemplar, das krankgemeldete Arbeitnehmer weiterhin an ihren Arbeitgeber schicken oder dort abliefern müssen. Erst ab Juli 2022 sollen Unternehmen an das elektronische Verfahren zum Abruf der eAU angeschlossen werden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt.
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