Bei einer Kontrolle von Schwimmhilfen und Schwimmreifen aus dem Einzel- und Onlinehandel hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in vielen Fällen Mängel bei der Kennzeichnung gefunden.
So gab es bei rund 80 Prozent der geprüften Produkte Kennzeichnungsmängel, die teils sicherheitsrelevant waren, wie das Regierungspräsidium mitteilte. Zum Beispiel fehlten Warn- und Sicherheitshinweise zur sicheren Nutzung, Artikelbezeichnungen oder die Anschrift des Produktverantwortlichen aus der Europäischen Union (EU).
Insbesondere Produkte aus dem Onlinehandel seien, wenn überhaupt, völlig unzureichend gekennzeichnet gewesen. Teils fehlten demnach Angaben in deutscher Sprache komplett.
Bei Schwimmzubehör auf CE-Zeichen achten
Dem RP zufolge sollten Käuferinnen und Käufer bei Schwimmhilfen wie etwa Schwimmringen auf das CE-Zeichen und die Anschrift des Produktverantwortlichen achten. Das CE-Zeichen gibt an, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Warnhinweise auf Deutsch – wie zum Beispiel "Achtung! Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden" – gehören demnach ebenso auf das Produkt.
Schwimmwesten, -flügel und -scheiben zählen dagegen als persönliche Schutzausrüstung. Auf entsprechende Produkte gehören ebenfalls das CE-Zeichen, die Anschrift des Verantwortlichen aus der EU sowie eine Anleitung in deutscher Sprache. Zudem müssen sie der Europäischen Norm (EN) entsprechen und Piktogramme für die richtige Nutzung enthalten.
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