ÖKO-TEST-Magazin 5/2010: Ein Cadmiumgehalt in den roten Kunststoffhüllen der Faber-Castell Filzstifte weit über dem Grenzwert der Chemikalien-Verbotsverordnung - das erbrachte unser Analysenergebnis in der Maiausgabe. "Ich bin erschüttert", schrieb uns eine Mutter daraufhin. "Ich dachte, ich gönne meiner Tochter (4½ Jahre) Qualitätsstifte!", und schickte uns ihre kürzlich erst gekaufte Packung zu. Wir haben diese, wie auch weitere von Leserinnen und Lesern zugesandte sowie auch von uns noch in ganz Deutschland neu eingekaufte Faber-Castell Grip Colour Marker ins Labor weitergeleitet.
Derweil meldete Faber-Castell auf seiner Internetseite zum ÖKO-TEST Filzstifte: "Unsere Produkte erfüllen die aktuelle europäische Norm EN 71 "Sicherheit von Spielzeug". Zu jedem Zeitpunkt entsprachen und entsprechen die GRIP Colour Marker und GRIP Finepens den EU-Spielzeugrichtlinien EN-71 Teil 3 und damit den gültigen EU-Spielzeugnormen." Das stimmt zwar. Was Faber-Castell allerdings nicht erwähnt, ist, dass die roten Stifte trotzdem nicht hätten verkauft werden dürfen - weil sie gesetzliche Bestimmungen nicht einhalten. Norm erfüllt, Gesetz überschritten. Doch Faber-Castell spricht lieber davon, dass es "bedauerlicherweise in der Vergangenheit bei dem Rohstoff für den roten Fasermalerkorpus bzw. der Kappe zu einer Verunreinigung gekommen ist, die zu erhöhten Cadmiumwerten führte."
Von den inzwischen nachgetesteten 25 roten Filzstiften weisen alle diese "Verunreinigungen" auf, die den gesetzlichen Grenzwert immerhin um das Sechs- bis 17-Fache überschreiten! Ein Fall für die Überwachungsbehörden, daher meldeten wir die bereits im Maiheft dargestellten Grenzwertüberschreitungen dem Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Nach über einer Woche hieß es auf unsere erneute Nachfrage von dort: "Vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der Filzstifte. Gerne geben wir Ihnen nun - wie gestern angekündigt - folgende Auskunft: Selbstverständlich nehmen wir uns der Angelegenheit an und führen auch eigene Laboruntersuchungen durch. Je nach Ergebnis wird die zuständige Vollzugsbehörde vor Ort über ggfs. notwendige Maßnahmen entscheiden." Faber-Castell schreibt indes, dass mittlerweile der "Mangel" behoben sei. Woran aber der Käufer die neue Produktion im Geschäft von der alten unterscheiden kann, darüber macht die Firma keine Angabe.
Gesamturteil bleibt "ungenügend"