Weleda ruft das "Weleda Calendula Pflegeöl" zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Flaschen kleine Mengen Wasser befinden. In diesen könnten Mikroorganismen wachsen.
Rückruf von Weleda-Babyöl
Diese Produkte sind von dem bundesweiten Rückruf betroffen:
- Produkt: Weleda Calendula Pflegeöl Parfümfrei, 200 ml
- Artikelnummer: 00752800
- Chargennummern:
- H1207, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 05.2024
- H1213, MHD: 05.2024
- H1214, MHD: 05.2024
- J0101, MHD: 06.2024
Warnung wegen Keimen
Wer das Produkt gekauft hat, sollte es aufgrund der Gefahr der Keimbildung nicht verwenden. Ungeöffnete und auch bereits angebrochene Packungen können Kundinnen und Kunden zum Verkaufsort oder zu einer anderen Verkaufsstelle zurückbringen. Sie bekommen dort den Kaufpreis erstattet. Eine Vorlage des Kassensbons ist dafür nicht nötig.
Bei Fragen können Sie sich unter der Telefonnummer 07171-9190 oder der Mail-Adresse [email protected] an die Kundeninformation von Weleda wenden.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Produktrückrufe abonnieren
Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
Weitere aktuelle Produktrückrufe: