Bauchstraffung
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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht für die Bauchstraffung eines 53-jährigen Versicherten aufkommen muss (Az. L 16 KR 13/17). Nach einer Magenverkleinerung habe der Mann rund 80 Kilogramm abgenommen. Seitdem leide er psychisch und körperlich an den Folgen. Nur das Wegoperieren der...