Holz ist ein tolles Material: natürlich, nachwachsend, schön und angenehm anzufassen. Ein universeller Baustoff für innen und außen. Richtig eingesetzt ist er lange haltbar. Allerdings nicht unbegrenzt, denn pflanzliche und tierische Organismen können ihn angreifen. Vor allem feuchtes Holz ist in Gefahr.
Man kann Holz zusätzlich schützen - und teilweise muss man das auch. Wenn Holz für tragende Konstruktionen eingesetzt wird, muss es gegen holzzerstörende Pilze geschützt werden, damit nicht das Haus einstürzt. Und zwar mit richtigen Giftkeulen, die tief ins Holz eindringen sollen. Diese Mittel müssen für diesen Einsatzzweck erprobt und zugelassen sein und dürfen nur von Fachleuten verarbeitet werden.
Was viele Verbraucher nicht wissen: In Baumärkten finden sich nur Holzschutzmittel mit etwas "harmloseren" Wirkstoffen, die in der Regel vorbeugend gegen Bläuepilze wirken sollen. Sie schützen nur die Oberfläche gegen die holzverfärbenden Pilze. Diese machen zunächst keine großen Schäden, denn das Holz wird durch Bläue nur optisch beeinträchtigt. Allerdings kann das Wasser an den geschädigten Stellen leichter eindringen und auch holzzerstörende Organismen haben dann leichteres Spiel.
Fachleute verstehen unter Holzschutzmitteln solche Rezepturen, die vorbeugend oder bekämpfend gegen holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen wirken. Geschützt ist der Begriff allerdings nicht, sodass in Baumärkten unter dem Begriff Holzschutz und Holzschutzmittel alles Mögliche verkauft wird. So auch Anstriche ohne spezielle Wirkstoffe, die durch Pigmente vor UV-Strahlen schützen sollen, oder solche, die nur den Anstrich als solches, den sogenannten Film, schützen sollen. Der Käufer wird im Baumarkt also ziemlich im Stich gelassen. Er braucht schon einige Kenntnisse, um da halbwegs durchzublicken.
Dabei stellt sich die Frage, ob biozidhaltige Mittel überhaupt in die Hände von Normalverbrauchern gehören. So sieht sie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) "per se als kritische Produkte für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt an". Um solche Produkte sicherer zu machen, werden zur Zeit im Rahmen einer Biozidrichtlinie die Wirkstoffe bewertet und geregelt. Für einige Verbindungen ist das bereits erfolgt: Sie sind in eine Positivliste von erlaubten Stoffen aufgenommen worden, dabei ist festgelegt, wofür und unter welchen Bedingungen sie künftig eingesetzt werden können. In einem nächsten Schritt müssen nun alle Produkte mit diesen Wirkstoffen begutachtet und zugelassen werden, um auch weiterhin verkauft werden zu dürfen. Dieser Prozess ist gerade am Laufen.
Da die Problematik der Biozide und eine mögliche Regelung schon viele Jahre in der Diskussion war, wollten Behörden und Hersteller für die Übergangszeit etwas für den Verbraucherschutz tun. Es gab eine Art freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller von Holzschutzmitteln, die Produkte mit einem RAL-Gütezeichen auszuzeic...