Wer als Rentner zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zählt, muss auf seine Betriebsrente später den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen - und zwar den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil. Das macht Betriebsrenten unterm Strich unrentabel, wie ÖKO-TEST bei seinen Tests der betrieblichen Altersversorgung in den vergangenen Jahren (ÖKO-TEST-Magazin 6/2014 und 6/2013) immer wieder feststellte. Denn anders als bei der ungeförderten Vorsorge oder bei privaten Riester-Renten gehen mindestens 16,95 Prozent (zuzüglich etwaiger Zusatzbeiträge) der späteren Brutto-Betriebsrente für Kranken- und Pflegeversicherung drauf. Diese "ungerechte Sonderlast" müsse dringend abgeschafft werden, fordert jetzt auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) in ihrem Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Betriebsrenten. Ins gleiche Horn stößt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Sie fordert aber zugleich, dass die Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung in der Ansparphase abgeschafft werden solle. Denn diese verringere nicht nur die gesetzlichen Rentenansprüche der künftigen Betriebsrentner, sondern auch die Ansprüche von Arbeitnehmern, die gar keine Entgeltumwandlung betreiben, sagt DRV-Präsident Axel Reimann. Eine Reform der Rahmenbedingungen bei der Entgeltumwandlung hält er daher ebenfalls für dringend geboten.
Reaktionen: Betriebliche Altersvorsorge
Sonderlast bei Betriebsrenten beseitigen
ÖKO-TEST August 2015 | | Kategorie: Geld und Recht | 31.07.2015