Berufungsgericht im Brustimplantate-Skandal: TÜV trägt Verantwortung
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat ein Berufungsgericht die Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence ist der Auffassung, dass die Firma bei der Zertifizierung der PIP-Produktion ihre Pflichten verletzt habe, hieß es in einer Mittei...