Pflege für gefärbtes Haar: Bedenkliche Inhaltsstoffe in einigen Haarspülungen

Magazin September 2024: Kaffee | Autor: Dimitrij Rudenko/Marieke Mariani/Hannah Pompalla | Kategorie: Kosmetik und Mode | 23.09.2024

Spülungen für coloriertes Haar: Für unseren Test haben wir 30 Produkte im Labor prüfen lassen.
Foto: ÖKO-TEST

Besondere Pflege für gefärbte Haare – das verprechen spezielle Spülungen. Für unseren Test haben wir die Inhaltsstoffe von 30 Produkten unter die Lupe genommen. Die Hälfte schneidet mit Bestnote ab. In einigen Spülungen sind wir allerdings auf unerwünschte Inhaltsstoffe gestoßen. 

  • Wir haben 30 Spülungen für coloriertes Haar untersucht, drei davon zertifizierte Naturkosmetik. Für die Produkte zahlten wir 43 Cent bis 39,90 Euro pro 200 Milliliter.
  • Die Hälfte der Produkte ist mit "sehr gut" empfehlenswert.
  • Minuspunkte gibt es unter anderem für einen bedenklichen UV-Filter, kritische Konservierungsstoffe, bedenkliche Duftstoffe und umweltbelastende Kunststoffe.

Zwar ist der Sommer fast vorbei, doch er hinterlässt in gefärbten Haaren meist anhaltende Spuren: UV-Strahlen, Salz- und Chlorwasser haben den Farbpigmenten und der Haarstruktur ziemlich zugesetzt.

Sind die Haare durch die Oxidationsprozesse beim regelmäßigen Colorieren mit permanenten Haarfarben vorbelastet, wird der Effekt besonders deutlich. Die Intensität der frischen Farbe verfliegt schnell, die Haare wirken trocken, spröde und glanzlos.

Spülungen für coloriertes Haar verheißen Rettung: Pflegestoffe sollen die angegriffene Haaroberfläche glätten, viele Produkte enthalten zudem UV-Filter, um ein Verblassen der Farbe in der Sonne zu verhindern. Aber sind die Inhaltsstoffe verträglich und unbedenklich?


In den Verkaufsregalen gibt es eine große Auswahl an Haarspülungen für coloriertes Haar. Aber welche Produkte sind empfehlenswert? Wir haben 30 Haarspülungen für gefärbtes Haar getestet.
In den Verkaufsregalen gibt es eine große Auswahl an Haarspülungen für coloriertes Haar. Aber welche Produkte sind empfehlenswert? Wir haben 30 Haarspülungen für gefärbtes Haar getestet. (Foto: Pixel-Shot/Shutterstock)

Dm, L'Oreal & Co. im Test: Wie gut sind Haarspülungen für gefärbtes Haar?

Um das herauszufinden, haben wir 30 Haarspülungen für coloriertes Haar im Labor prüfen lassen. Das Ergebnis: Die Hälfte der Produkte glänzt mit Bestnote. Allerdings sind wir auch in einigen Spülungen auf bedenkliche Inhaltsstoffe gestoßen.

Bei vier Conditionern führt das dazu, dass sie mit "ungenügend" bzw. "mangelhaft" durch den Test rasseln. Doch was sind das für Stoffe, die wir kritisieren? 

UV-Filter potenziell hormonell wirksam

Viele Spülungen für gefärbte Haare im Test setzen auf chemische UV-Filter, um die Haarfarbe vor dem Verblassen durch Sonneneinstrahlung zu schützen. Immerhin: Die meisten davon sind nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand unproblematisch für den menschlichen Organismus.

Für problematisch halten wir aber den UV-Filter Ethylhexylmethoxycinnamat: Er hat sich zumindest bereits in Tierversuchen als hormonell wirksam erwiesen. Wir werten ihn daher ab. 

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Konservierungsstoff kann Allergien auslösen

Kosmetikprodukte auf Wasserbasis sind anfällig für Verkeimung. Um die Vermehrung von Mikroorganismen in Schach zu halten, benötigen die Rezepturen Konservierungsmittel.

Kritisch sehen wir allerdings die Kombination von Chlormethylisothiazolinon (CIT) und Methylisothiazolinon (MIT). Der Grund: Insbesondere bei CIT handelt es sich um ein starkes Allergen. Es zählt zu den halogenorganischen Verbindungen, von denen viele Allergien auslösen können und die sich in der Umwelt anreichern.

In Produkten wie Cremes, die auf der Haut bleiben, ist die Mischung aus CIT und MIT bereits seit 2015 verboten. In solchen, die wie bei Haarspülungen wieder abgespült werden, darf sie noch bis zu einer gewissen Konzentration eingesetzt werden. Aufgrund seines hohen Allergisierungsrisikos sehen wir CIT dennoch kritisch.

Conditioner für gefärbtes Haar enthält noch andere kritische Konservierungsstoffe

Wir sind im Test von Haarspülungen für gefärbte Haare auch auf weitere unerwünschte Konservierer gestoßen:

  • Chlorhexidindigluconat: Der Stoff gehört ebenfalls zur Gruppe der halogenorganischen Verbindungen, die wir kritisieren. 
  • Propylparaben: Diese längerkettigen Parabene stehen im Verdacht, wie Hormone auf den menschlichen Organismus zu wirken. Zudem haben sie in Tierversuchen fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften gezeigt. 

Im Fettgewebe reichern sich Duftstoffe an

Ein angenehmer Duft rundet ein Kosmetikprodukt ab und ist für viele Kundinnen und Kunden ein wichtiges Kaufkriterium – das wissen die Hersteller. Manche von ihnen setzen jedoch in ihren Haarspülungen für coloriertes Haar Duftkomponenten ein, die wir kritisieren. Dazu gehören folgende Stoffe:

  • Galaxolid (HHCB) und Tonalid (AHTN): Die polyzyklischen Moschusverbindungen reichern sich im menschlichen Fettgewebe an und stehen laut der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Verdacht, das Hormonsystem zu beeinflussen. Deshalb werden sie derzeit neu bewertet. Galaxolid gilt zudem bereits als gewässergefährdend. Tierversuche geben zudem Hinweise auf Leberschäden.
  • Cashmeran: Der synthetische Duftstoff reichert sich ebenfalls im Fettgewebe an und ist darüber hinaus in der Umwelt nur schwer abbaubar.
  • Hydroxycitronellal: Dieser Duftstoff löst vergleichsweise häufig allergische Reaktionen aus.

Einige Spülungen für gefärbtes Haar enthalten PEG-Verbindungen

An dieser Stelle sind wir immer noch nicht am Ende unserer Kritik angelangt: Für Notenabzüge sorgen auch PEG-Verbindungen, die in einigen Haarspülungen für gefärbte Haare im Test stecken.

Das Problem: Einige dieser Substanzen können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe und so auch für die bedenklichen Substanzen machen, die die Labore in diesem Test nachgewiesen haben. Immerhin zeigen viele Spülungen, dass es auch ohne diese Verbindungen geht.

Schwer abbaubare Kunststoffe in der Kritik

Kommen wir zum Thema Kunststoff. Dieses leidige Thema begleitet uns auf die eine oder andere Weise in den meisten Kosmetik-Tests. In den Rezepturen kommen in der Umwelt schwer abbaubare Kunststoffverbindungen und Silikone glücklicherweise immer seltener vor. Umso erstaunlicher ist es, dass sie in diesem Test noch in fast einem Drittel der Haarspülungen für gefärbte Haare zu finden sind. Dabei weiß die Kosmetikindustrie längst, dass es auch ohne diese Inhaltsstoffe geht.

Auch bei der Verpackung können Hersteller zum Umweltschutz beitragen, indem sie Flaschen und Tuben aus Recyclingplastik verwenden. Doch leider ist das nur bei wenigen Produkten nachweislich der Fall.  

Darum braucht gefärbtes Haar Pflege

Bleibt die Frage: Warum brauchen gefärbte Haare eine Extraportion Pflege? Die meisten permanenten Colorationen sind sogenannte Oxidationshaarfarben. Sie zerstören zunächst die natürliche Farbe des Haares, damit es die künstlichen Pigmente besser aufnehmen kann. Der Bleichprozess schadet jedoch der Haarstruktur und macht die Haare trocken und brüchig. Darüber hinaus enthalten chemische Colorationen oft Farbstoffe, die beim Kontakt mit der Kopfhaut allergische Reaktionen hervorrufen können.

Wer dennoch nicht auf das Haarefärben verzichten möchte, kann diese Tipps ausprobieren:

  1. Pflanzenhaarfarben und temporäre Tönungen sind schonender fürs Haar. Die Haare lassen sich damit allerdings nur dunkler einfärben. Zudem wäscht sich die Farbe mit der Zeit heraus.
  2. Auch mit natürlichen Hausmitteln lassen sich die Haare pflegen und Farben auffrischen. Für rote Haare eignen sich etwa Tees aus Früchten oder roten Blüten wie Hibiskus, bei dunkel gefärbten Haaren gelten unter anderem Schwarztee oder Kaffee als gute Helfer. Bei blondierten Haaren empfehlen sich wiederum Spülungen mit Apfelessig, Zitronensaft (bitte kein Konzentrat!) oder Kamillentee.
  3. Im Sommer schützt eine Kopfbedeckung die Haare vor dem Ausbleichen in der Sonne. Chlor- und Salzwasser schnellstmöglich mit klarem Wasser ausspülen.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Für unseren Test haben wir in Drogerien, Discountern, BioLäden und im Internet 30 Spülungen für coloriertes Haar eingekauft, drei davon zertifizierte Naturkosmetik. Auf 200 Milliliter umgerechnet zahlten wir für die Produkte zwischen 43 Cent und 39,90 Euro.

Ein Labor untersuchte die Spülungen auf deklarationspflichtige Duftstoffe, polyzyklische und Nitro-Moschusverbindungen sowie Cashmeran. Zudem wurden die Produkte auf Formaldehyd/abspalter und Diethylphthalat geprüft. Je nach Deklaration erfolgte zudem eine Prüfung auf Isothiazolinone, Parabene, Chlorhexidindigluconat und den zukünftig ebenfalls deklarationspflichtigen Duftstoff Tetramethylacetyloctahydronaphthalin (OTNE). Stand Kaolin in der Inhaltsstoffliste, schickten wir das entsprechende Produkt zur Analyse auf Schwermetalle und andere Elemente. Darüber hinaus ließen wir die Kunststoffverpackungen auf umweltschädliche PVC/PVCD/chlorierte Verbindungen untersuchen.

Per Deklaration erfassten wir, ob ein Produkt PEG/PEG-Derivate, synthetische Polymere oder Mica enthält. Bei Letzterem baten wir den Hersteller um Nachweise zu dessen Herkunft. Zudem fragten wir bei den Herstellern ab, ob und wie viel Rezyklat aus dem Wertstoffkreislauf in den Kunststoffverpackungen enthalten ist, und forderten gegebenenfalls Belege für die Angaben an. Wir überprüften auch, ob im Falle von Umweltauslobungen auf der Verpackung ausreichende erläuternde Informationen dazu zu finden sind.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das, "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) bedenklicher UV-Filter (hier: Ethylhexylmethoxycinnamat); b) Chlorhexidindigluconat; c) CIT; d) ein gemessener Gehalt an polyzyklischen Moschusverbindungen von mehr als 10 mg/kg (hier: Galaxolid (HHCB), Tonalide (AHTN); in Tabelle: künstlicher Moschusduft") und/oder Cashmeran. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Propylparaben; b) PEG/PEG-Derivate; c) ein gemessener Gehalt an einem deklarationspflichtigen Duftstoff, der Allergien auslösen kann (hier: Hydroxycitronellal), von mehr als 100 mg/kg.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) Silikone und/oder synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Amodimethicone, Bis-Aminopropyl Dimethicone, Dimethicone, Phenyl Trimethicone, Polyamide-4, Polyquaternium-37, Silicone Quaternium-26); b) Herkunft und Hersteller des im Produkt eingesetzten Micas (CI 77019) genannt, aber Lieferkette zurück bis zur Mine nicht ausreichend belegt, wodurch Kinderarbeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage; c) Umweltauslobungen ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: "klimaneutral").

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "ausreichend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (vom Hersteller versprochenen) Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.

Testmethoden

Diethylphthalat/Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.
Deklarationspflichtige Duftstoffe: DIN EN 16274:2021-11 (mod.), GC-MS.
Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.
Parabene: LC-UV.
Isothiazolinone: LC-MS.
Elemente: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS.
Halogenorganische Verbindungen: a) Heißwasserextraktion mit anschließender Zentrifugation und Membranfiltration, Festphasenextraktion (SPE), Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts; b) Extraktion mit organischem Lösungsmittel, Verbrennung des Extrakts im
Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: Mai 2024.

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