Smoothies im Test: Mehr als die Hälfte mit Pestiziden belastet

Magazin Februar 2022: Vitamine | Autor: Birgit Hinsch/Frank Schuster/Lena Wenzel | Kategorie: Essen und Trinken | 11.02.2022

Smoothies im Test: Überzeugen die roten Smoothies von True Fruits, freppy & Co.?
Foto: ÖKO-TEST

Bis zu zehn Fruchtsorten in einem Smoothie – das klingt gesund. Aber die Produkte im Test enthalten viel Zucker und in den meisten ist der Gehalt an Vitamin C nicht gerade hoch. Außerdem sind einige Smoothies mit Pestiziden belastet. Zwei Marken können wir aber mit "sehr gut" empfehlen.

  • Fruchtmark oder Fruchtpüree sind die Basis von Smoothies. Durch Zusatz von Fruchtsäften erhalten sie eine trinkbare Zusammensetzung.
  • In einem kommerziellen Smoothie sind Saft- und Markanteile industriell verarbeitet. Das bedeutet: In ihnen stecken nicht mehr alle wertvollen Stoffe, mit denen frische Früchte punkten.
  • Nur zwei von 20 Smoothies im Test schneiden mit Bestnote ab. 
  • Kritik gibt es für enthaltene Pestizidspuren, zu viel Zucker und wenig Vitamin C. 

Banane, Apfel, Erdbeere, Orange, Traube und noch viele Früchte mehr. In Smoothies stecken den bunten Flaschenetiketten zufolge komplette Obstsalate. Klingt verlockend: statt Früchte zu schälen und zu schnippeln, einfach schnell ein, zwei Gläschchen davon trinken – dürfte genauso gesund sein.

Wann sind Smoothies gesund? 

Tendenziell sind Smoothies gesund. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, am Tag fünf Portionen Obst und Gemüse zu essen, und räumt großzügig ein, bis zu zwei Portionen davon gelegentlich auch mal durch ein Glas Smoothie oder Fruchtsaft (mit 100 Prozent Fruchtgehalt) zu ersetzen.

Der Smoothie sollte aber der DGE zufolge einen hohen Anteil von mindestens 50 Prozent an ganzem Obst oder Gemüse als stückige Bestandteile oder Pürees enthalten und nicht durch Entzug von Wasser konzentriert worden sein. Er sollte keinen zugesetzten Zucker, keine Zusatzstoffe und keinen Zusatz von isolierten Nährstoffen enthalten. Damit sind zugesetzte Nährstoffe gemeint, die nicht aus der Frucht stammen.

Smoothies im Test: Wir haben 20 Produkte überprüft.
Smoothies im Test: Wir haben 20 Produkte überprüft. (Foto: Kabachki.photo/Shutterstock)

Innocent, True Fruits & Co.: Smoothies im Test 

Wir haben 20 rote Smoothies eingekauft, für deren Farbe Früchte wie Traube, Johannisbeere, Kirsche und Rote Beete sorgen. Meist sind exotische Zutaten aus aller Welt beigemischt, darunter Banane, Orange, Drachenfrucht, Yuzu und Acerola. Der Gehalt von Mark oder Püree bewegt sich zwischen 50 und 70 Prozent, der von Saft entsprechend zwischen 30 und 50 Prozent.

Das Ergebnis: Zwei Smoothies sind mit Bestnote empfehlenswert, sechs sind immerhin "gut". 

Spuren von Pestiziden und Chlorat entdeckt 

Auffällig: In den meisten der getesteten Smoothies wies das beauftragte Labor Spuren von Pestiziden nach. In elf Fällen war das krebsverdächtige Spritzgift Captan darunter, in einem das für Bienen gefährliche Mittel Flupyradifuron.

In zwei Produkten analysierte das Labor Chlorat in einer Menge, die wir abwerten. Es kann sich dabei um Rückstände von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln handeln.

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Zu viel Zucker in Smoothies im Test 

Viel Zucker hat das von uns beauftragte Labor in allen Smoothies im Test nachgewiesen. Die Werte liegen meist deutlich über 10 Gramm pro 100 Milliliter. Das entspricht in etwa dem Gehalt einer Limonade oder Cola. Es handelt sich zwar um fruchteigenen und nicht um zugesetzten Zucker, aus unserer Sicht wäre weniger aber besser.

In einer der üblichen 250-Milliliter-Flaschen kommen mit 10 Gramm pro 100 Milliliter genau 25 Gramm Zucker zusammen. Damit reißt man die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach Erwachsene am besten nicht mehr als 25 Gramm Zucker am Tag zu sich nehmen sollten. Die WHO bezieht dabei ausdrücklich den natürlichen Zucker aus Fruchtsäften mit ein.

In einen guten und gesunden Smoothie gehören möglichst viele komplette Früchte. Gerade in den Randschichten und in Schalen von manchem Obst stecken viele wichtige Bestandteile.
In einen guten und gesunden Smoothie gehören möglichst viele komplette Früchte. Gerade in den Randschichten und in Schalen von manchem Obst stecken viele wichtige Bestandteile. (Foto: Liudmyla Yaremenko/Shutterstock)

Für die Hersteller wäre es ein Leichtes, den Zuckergehalt zu senken. Statt süßem Bananenmark könnten sie mehr rote Beeren in die roten Smoothies rühren. Wir sind dennoch großzügig und geben noch einmal 10 Prozent Spielraum nach oben: Für mehr als 11 Gramm Zucker pro 100 Milliliter ziehen wir eine Note ab.

In den meisten Smoothies steckt wenig Vitamin C 

Vom einen steckt zu viel drin, vom anderen zu wenig: In zwei Smoothies war keinerlei Vitamin C nachweisbar. Das bemängeln wir. Auch in fast allen anderen Produkten liegen die Gehalte auf einem niedrigen (unter 10 mg pro 100 ml) bis mittleren Niveau (10 bis 30 mg pro 100 ml).

Überraschend ist das nicht. Denn die als Saft, Mark oder Püree eingesetzten Zutaten verlieren im Laufe ihrer Herstellung an Vitamin C. Zu einem Abbau des empfindlichen Vitamins trägt auch die Pasteurisierung zum Haltbarmachen bei. 

Geschmacklich überzeugen die Smoothies im Test 

Die Sensorikprüfung bestanden alle Smoothies im Test mit "sehr gut". Die Geschmacksexperten verglichen Aussehen, Mundgefühl, Geruch und Aroma. Sie hatten nichts zu beanstanden. Alle Smoothies schmeckten deutlich nach den ausgelobten Fruchtzutaten. 

(Foto: ÖKO-TEST)

Smoothies kaufen: Das sollten Sie wissen

Wissenswertes zu Smoothies: 

  • Wer Smoothies mit wenig Zucker sucht, sollte Produkte meiden, die viel Bananenmark, Trauben- oder Apfelsaft enthalten.
  • Ein Smoothie kann eine Portion Obst oder Gemüse am Tag ersetzen. Wer ihn selbst mixt, profitiert von frischeren und gesünderen Inhaltsstoffen.
  • In einem kommerziellen Smoothie sind Saft- und Markanteile industriell verarbeitet. Sie enthalten nicht mehr alle wertvollen Stoffe, die in frischen, unverarbeiteten Früchten stecken.
  • Saft ist stärker verarbeitet als Mark oder Püree. Zu viel Saftzusatz geht auf Kosten wichtiger Bestandteile wie Ballast- und sekundäre Pflanzenstoffe.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels stand, dass drei Smoothies im Test mit "mangelhaft" abschneiden. Das haben wir korrigiert. Die drei Smoothies erhalten die Gesamtnote "ausreichend".

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben 20 Smoothies eingekauft. Sie enthalten bis zu zehn verschiedene Obstzutaten, darunter Beerenfrüchte, Kirschen oder Drachenfrucht, die für die rote Farbe der Produkte sorgen. In den Laboren ließen wir sie auf Rückstände von Pestiziden und Desinfektionsmitteln sowie auf Keime prüfen. Analysieren ließen wir auch den Gehalt an Vitamin C und Zucker. Den Ballaststoffgehalt erfragten wir bei den Herstellern.

Zudem berechneten wir, wie viel Saft beziehungsweise Mark oder Püree die Produkte enthalten. Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollte ein guter Smoothie aus mindestens 50 Prozent gröberer Obstbestandteile bestehen. Schmecken die Smoothies nach den Zutaten, die auf dem Etikett stehen?

In einer Verkostung begutachteten geschulte Sensorikexperten das Aussehen aller Produkte und beschrieben das Mundgefühl, den Geruch und Geschmack. Schließlich prüften wir die Verpackungen: Enthalten sie umweltschädliche chlorierte Verbindungen wie PVC? Und wie hoch ist der Anteil an Recyclingmaterial in Kunststoffflaschen?

Bewertungslegende 

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt.

Vitamin-C-Gehalte in der Tabelle: "niedrig" (unter 10 mg/ 100 ml); "mittel" (10 bis 30 mg/100 ml); "hoch" (über 30 bis 75 mg/100 ml).

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) ein gemessener Gesamtzuckergehalt von mehr als 11 g/100 ml; b) Vitamin C nicht nachweisbar; c) Zusatz von Zusatzstoffen (hier: Antioxidationsmittel Ascorbinsäure); d) 3 bis 6 nachgewiesene Pestizide; e) ein bis zwei als besonders bedenklich eingestufte Pestizide in gemessenen Gehalten von jeweils mehr als 0,01 mg/kg (hier: Captan, Flupyradifuron. Als besonders bedenklich werden Pestizide eingestuft, wenn sie PAN-gelistet sind (in Gruppe 2 oder als bienentoxisch), nach EU-Datenbank oder ECHA kanzerogen oder reproduktionstoxisch sind oder aus Gründen der Toxizität in der EU nicht mehr zugelassen sind; f) ein gemessener Gehalt von mehr als 0,025 mg/kg Chlorat. Angelehnt an die Verordnung (EU) 2020/749 der Kommission vom 4. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen, die unter anderem für Kernobst, Steinobst, Beeren und Kleinobst einen Höchstgehalt von 0,05 mg/kg festlegt, werten wir Gehalte in den Smoothies ab, die diesen Wert zu mehr als 50 % ausschöpfen.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) PET-Flasche mit einem Rezyklatanteil in der getesteten Charge von weniger als 50 % und/oder kein Nachweis bzw. keine Angabe dazu; b) ein gemessener Gehalt von mehr als 100 mg/kg Cadmium im Flaschendekor. Dieser Wert ist angelehnt an der in Anhang XVII der REACH-Verordnung zu Cadmium genannten Höchstmengen. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung; b) die Aufmachung eines Produktes, die nicht zum dominierenden Geschmack passt (hier: rote und blaue Beeren auf der Vorderseite bei dominierendem Pfirsichgeschmack).

Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein" oder "nicht nachweisbar", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. 

Testmethoden 

Pestizide: DIN EN 15662.

Chlorat, Patulin: LC-MS/MS.

Vitamin C (Ascorbinsäure): HPLC.

Mikrobiologische Prüfung: Gesamtkeimzahl, aerob (DIN EN ISO 4833-2:2014); Enterobacteriaceen (ASU L00.00-133/2:2019); E. coli (ASU L00.00-132/1:2021); präsumtive Bacillus cereus (ASU L00.00-33:2021); Hefen und Schimmelpilze (ISO 21527-1:2008).

Gesamtzucker: Titration.

Sensorische Prüfung: ASU L00.90-16:2006. Nach Einzelprüfungen werden die Einzelergebnisse in der Gruppe diskutiert und ein gemeinsames Gesamtergebnis erarbeitet.

PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung, Elemente: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: Oktober und November 2021. Zum 1. Januar 2022 trat die Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff in Kraft. Inzwischen haben die Anbieter die PET-Flaschen, die zum Zeitpunkt des Einkaufs noch als Einwegflaschen im Handel waren, auf ein Mehrwegsystem umgestellt.

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